Bebauungsplan Nr. 10 b.1 „Gewerbegebiet Ost Teil 1"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Teilbereich Nr. 10 b.1 „Gewerbegebiet Ost Teil 1“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 b für das „Gewerbegebiet Ost Teil 1“ (siehe Übersichtsplan) gemäß § 3 Brandenburgische Kommunalverfassung und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 05.10.2022 wurde dieses Gebiet in die Teilbereiche 10 b.1 und 10 b.2 (siehe Anlage) geteilt. Der Teilbereich 10 b.1 umfasst in der Gemarkung Spremberg, Flur 12 die Flurstücke 121/3 tw. und 124 mit einer Größe von ca. 5,36 ha.

  

Alle Interessierten haben am 03.12.2024 um 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses (Raum 219 im 1. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Am Markt 1, die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 29.11.2024 bis 03.12.2024 auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk (URL: https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/) eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können während dieser Auslegungsfrist elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) oder bei Bedarf schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden.

 Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderanga-ben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informati-onen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.