Bebauungsplan 06/17 „Westliche Pestalozzistraße/Verbindung an der Feuerwehr Schönefeld“

Schönefeld

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 29 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 27.05.2026 den Entwurf zu dem Bebauungsplan Nr. 06/17 ʺWestliche Pestalozzistraße/Verbindung an der Feuerwehr Schönefeldʺ gebilligt und die förmlichen Beteiligungen beschlossen

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/17 ʺWestliche Pestalozzistraße/Verbindung an der Feuerwehr Schönefeldʺ umfasst eine Fläche von etwa 1,4 ha und befindet sich in zentraler Lage der Gemeinde Schönefeld. Er besteht in der Gemarkung Schönefeld, Flur 2 aus den Flurstücken 1553, 1383, 1384, 815/40 und 816/10, jeweils teilweise.

Ziel der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für eine öffentliche Straßenverkehrsfläche.

Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 17.06.2026 bis einschließlich zum 17.07.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Foyer des Rathauses der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht unter den aktuell geltenden Hygienebestimmungen öffentlich aus.

Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. 

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.

Frau Urthel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 27.05.2026 den Entwurf zu dem Bebauungsplan Nr. 06/17 ʺWestliche Pestalozzistraße/Verbindung an der Feuerwehr Schönefeldʺ gebilligt und die förmlichen Beteiligungen beschlossen

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/17 ʺWestliche Pestalozzistraße/Verbindung an der Feuerwehr Schönefeldʺ umfasst eine Fläche von etwa 1,4 ha und befindet sich in zentraler Lage der Gemeinde Schönefeld. Er besteht in der Gemarkung Schönefeld, Flur 2 aus den Flurstücken 1553, 1383, 1384, 815/40 und 816/10, jeweils teilweise.

Ziel der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für eine öffentliche Straßenverkehrsfläche.

Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 17.06.2026 bis einschließlich zum 17.07.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Foyer des Rathauses der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht unter den aktuell geltenden Hygienebestimmungen öffentlich aus.

Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. 

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.

Frau Urthel

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