Bebauungsplan Nr. 38 "Wohnen am Hessenweg"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Stadt BrandenburgRäumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 liegt in der Quenzsiedlung und damit im westlichen Stadtteil Altstadt der Stadt Brandenburg an der Havel. Im räumlichen Geltungsbereich liegen die unbebauten Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage „Zu den Birken“ sowie die nördlich und südlich anliegenden Verkehrsflächen des Hessenwegs.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. ca. 1,2 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: 395, 22 tlw., 25 tlw. der Flur 98 in der Gemarkung Brandenburg. Bei den teilweise einbezogenen Flurstücken 22 und 25 handelt es sich um die in den räumlichen Geltungsbereich einbezogene öffentliche Straßenverkehrsfläche „Hessenweg“.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB erforderlich. Im Bebauungsplan erfolgt in der Hauptsache die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Stadt Brandenburg an der Havel
Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht
Sachgebiet Bauleitplanung
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Frau Holz
Telefon: (03381) 58 6121
Fax: (03381) 58 61 04
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