vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage, Schacksdorfer Straße 122"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt FinsterwaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage, Schacksdorfer Straße 122“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer PV-Freiflächenanlage.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) umfasst die Flurstücke 229 und 228 (teilweise) der Flur 55 in der Gemarkung Finsterwalde mit ca. 2,4 ha und wird begrenzt im Norden von der Landstraße L60, im Osten vom Margarethenhof, im Süden von Gartenland (Flst. 82/1), im Westen von Wohnbebauung und Ackerland (Flst. 100 der Flur 18).
Stadt Finsterwalde
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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