Bebauungsplan 11/18 „Rudower Chaussee“

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 35 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 12.12.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans 11/18 „Rudower Chaussee“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans 11/18 „Rudower Chaussee“ wurde in öffentlicher Sitzung am 27. Mai 2026 gebilligt. Der Planentwurf wird hiermit zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB bekanntgemacht.

Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt entsprechend Übersichtsplan im Norden der Gemeinde Schönefeld und umfasst die Flächen der Rudower Chaussee im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze im Norden (Käte-Frankenthal-Weg) und der Hans-Grade-Allee im Süden. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches liegen die Flurstücke 4, 5/1, 5/2, 5/3, 6, 11 (tlw.), 646 (tlw.) und 878 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Schönefeld sowie die Flurstücke 1/1 (tlw.), 1/4 (tlw.), 2, 3/1, 3/3, 3/4, 4/1 (tlw.), 4/3 (tlw.), 4/4 (tlw.), 5 (tlw.), 6 (tlw.), 7/1 (tlw.), 817/3 (tlw.), 817/14 (tlw.), 817/16 (tlw.), 817/18 (tlw.), 817/28 (tlw.), 817/30 (tlw.), 1364 (tlw.), 1375 (tlw.) und 1442 (tlw.) der Flur 2 der Gemarkung Schönefeld.

Ziel der Planung:
Die Rudower Chaussee soll zwischen Hans-Grade-Allee und Gemeindegrenze ausgebaut und verbreitert werden, um ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, insbesondere für den Buslinien-Verkehr, den Rad- und Fußgängerverkehr. Um die Flächen für die Verbreiterung der Straße planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der geplanten baulichen Entwicklung der umliegenden Flächen gemäß dem Masterplan für Schönefeld Nord wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entlang der Rudower Chaussee erwartet. Durch die Verbreiterung der Fahrbahnen und den Ausbau von Fuß- und Radwegen soll den verkehrstechnischen Anforderungen des Gebietes Rechnung getragen werden.

Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 18.06.2026 bis einschließlich zum 23.07.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Foyer des Rathauses der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht unter den aktuell geltenden Hygienebestimmungen öffentlich aus.

Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. 

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.

Frau Urthel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 12.12.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans 11/18 „Rudower Chaussee“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans 11/18 „Rudower Chaussee“ wurde in öffentlicher Sitzung am 27. Mai 2026 gebilligt. Der Planentwurf wird hiermit zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB bekanntgemacht.

Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt entsprechend Übersichtsplan im Norden der Gemeinde Schönefeld und umfasst die Flächen der Rudower Chaussee im Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze im Norden (Käte-Frankenthal-Weg) und der Hans-Grade-Allee im Süden. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches liegen die Flurstücke 4, 5/1, 5/2, 5/3, 6, 11 (tlw.), 646 (tlw.) und 878 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Schönefeld sowie die Flurstücke 1/1 (tlw.), 1/4 (tlw.), 2, 3/1, 3/3, 3/4, 4/1 (tlw.), 4/3 (tlw.), 4/4 (tlw.), 5 (tlw.), 6 (tlw.), 7/1 (tlw.), 817/3 (tlw.), 817/14 (tlw.), 817/16 (tlw.), 817/18 (tlw.), 817/28 (tlw.), 817/30 (tlw.), 1364 (tlw.), 1375 (tlw.) und 1442 (tlw.) der Flur 2 der Gemarkung Schönefeld.

Ziel der Planung:
Die Rudower Chaussee soll zwischen Hans-Grade-Allee und Gemeindegrenze ausgebaut und verbreitert werden, um ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, insbesondere für den Buslinien-Verkehr, den Rad- und Fußgängerverkehr. Um die Flächen für die Verbreiterung der Straße planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der geplanten baulichen Entwicklung der umliegenden Flächen gemäß dem Masterplan für Schönefeld Nord wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entlang der Rudower Chaussee erwartet. Durch die Verbreiterung der Fahrbahnen und den Ausbau von Fuß- und Radwegen soll den verkehrstechnischen Anforderungen des Gebietes Rechnung getragen werden.

Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 18.06.2026 bis einschließlich zum 23.07.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Foyer des Rathauses der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht unter den aktuell geltenden Hygienebestimmungen öffentlich aus.

Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. 

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld zum Herunterladen bereitsteht.

Frau Urthel

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