Bebauungsplan "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder

Schwedt/Oder

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schwedt/Oder

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord“ in Schwedt/Oder beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist die verbindliche planungsrechtliche Sicherung (Festsetzung) einer Industriegebietsfläche. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans die Entwicklung zu einem Baugebiet vollzogen werden kann, dass der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (Industriegebiet gemäß § 9 der Baunutzungsverordnung). Gleichzeitig dient die Planung der Sicherung und Umsetzung einer neuen städtebaulichen Entwicklung des Stadtgebietes nördlich des bestehenden Industriegebietes „Hafen Nord“, welche mit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Erweiterung Hafen Nord" am 5. März 2026 von der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet wurde.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB).

Geltungsbereich

Stadträumlich liegt das Plangebiet nordöstlich der Kernstadt von Schwedt/Oder und erstreckt sich über eine Fläche, die Bestandteil der Gemarkungsfläche des Ortsteils Vierraden der Stadt Schwedt/Oder ist und südlich der Ortslage des Ortsteils Gatow und nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Vierraden direkt nördlich an den Schwedter Hafen angrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 12,2 ha und wird begrenzt:
-    im Norden durch einen landwirtschaftlichen Betrieb, die Teilfläche einer temporären Erdstoffdeponie sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-    im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-    im Süden durch das Industriegebiet Hafen Nord sowie die Hafenstraße und
-    im Westen durch die Hafenstraße und durch einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Johann Reichstein

Telefon: +49 3332 446-361 | Telefax: +49 3332 446-243
mailto:stadtentwicklung.stadt@schwedt.de

Sitz: Rathaus, Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5, Raum 1.63

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord“ in Schwedt/Oder beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist die verbindliche planungsrechtliche Sicherung (Festsetzung) einer Industriegebietsfläche. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans die Entwicklung zu einem Baugebiet vollzogen werden kann, dass der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (Industriegebiet gemäß § 9 der Baunutzungsverordnung). Gleichzeitig dient die Planung der Sicherung und Umsetzung einer neuen städtebaulichen Entwicklung des Stadtgebietes nördlich des bestehenden Industriegebietes „Hafen Nord“, welche mit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Erweiterung Hafen Nord" am 5. März 2026 von der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet wurde.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB).

Geltungsbereich

Stadträumlich liegt das Plangebiet nordöstlich der Kernstadt von Schwedt/Oder und erstreckt sich über eine Fläche, die Bestandteil der Gemarkungsfläche des Ortsteils Vierraden der Stadt Schwedt/Oder ist und südlich der Ortslage des Ortsteils Gatow und nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Vierraden direkt nördlich an den Schwedter Hafen angrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 12,2 ha und wird begrenzt:
-    im Norden durch einen landwirtschaftlichen Betrieb, die Teilfläche einer temporären Erdstoffdeponie sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-    im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-    im Süden durch das Industriegebiet Hafen Nord sowie die Hafenstraße und
-    im Westen durch die Hafenstraße und durch einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Johann Reichstein

Telefon: +49 3332 446-361 | Telefax: +49 3332 446-243
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