Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan "Ökologischer Siedlungspark"

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 7 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Oberkrämer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat auf ihrer Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) „Ökologischer Siedlungspark“ im OT Bötzow gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a (4) BauGB sowie die Billigung des Planentwurfes für die Aufhebung und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. 

Planziel  ist es, den Mitte der 1990er Jahre aufgestellten und beschlossenen VEP aufzuheben. Die Wohnbebauung im Geltungsgereich de VEP „Ökologischer Siedlungspark“ ist komplett umgesetzt worden. Die Umsetzung der geplanten Gewerbeeinheit ließ sich nie realisieren. Um eine Realisierungsmöglichkeit nach den heutigen Standards des Baugesetzbuches zu ermöglichen ist der VEP aufzuheben. Mit der Aufhebung ist die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB gegeben,

Gemeinde Oberkrämer -Bauleiplanung                     GfP - Gesellschaft für Planung mbh

Perwenitzer Weg 2                                                          Kurfürstenstraße 33

16727 Oberkrämer                                                          10785 Berlin

Tel.. 03304 39 32 66

Email: tanja.kuhnert@oberkraemer.de                        mail@gfp-stadtplanung.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat auf ihrer Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) „Ökologischer Siedlungspark“ im OT Bötzow gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a (4) BauGB sowie die Billigung des Planentwurfes für die Aufhebung und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. 

Planziel  ist es, den Mitte der 1990er Jahre aufgestellten und beschlossenen VEP aufzuheben. Die Wohnbebauung im Geltungsgereich de VEP „Ökologischer Siedlungspark“ ist komplett umgesetzt worden. Die Umsetzung der geplanten Gewerbeeinheit ließ sich nie realisieren. Um eine Realisierungsmöglichkeit nach den heutigen Standards des Baugesetzbuches zu ermöglichen ist der VEP aufzuheben. Mit der Aufhebung ist die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB gegeben,

Gemeinde Oberkrämer -Bauleiplanung                     GfP - Gesellschaft für Planung mbh

Perwenitzer Weg 2                                                          Kurfürstenstraße 33

16727 Oberkrämer                                                          10785 Berlin

Tel.. 03304 39 32 66

Email: tanja.kuhnert@oberkraemer.de                        mail@gfp-stadtplanung.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: