Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan "Ökologischer Siedlungspark"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 7 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OberkrämerDie Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat auf ihrer Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) „Ökologischer Siedlungspark“ im OT Bötzow gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a (4) BauGB sowie die Billigung des Planentwurfes für die Aufhebung und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Planziel ist es, den Mitte der 1990er Jahre aufgestellten und beschlossenen VEP aufzuheben. Die Wohnbebauung im Geltungsgereich de VEP „Ökologischer Siedlungspark“ ist komplett umgesetzt worden. Die Umsetzung der geplanten Gewerbeeinheit ließ sich nie realisieren. Um eine Realisierungsmöglichkeit nach den heutigen Standards des Baugesetzbuches zu ermöglichen ist der VEP aufzuheben. Mit der Aufhebung ist die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 BauGB gegeben,
Gemeinde Oberkrämer -Bauleiplanung GfP - Gesellschaft für Planung mbh
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