22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Teilbereich "Welzower Straße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 18 Tage –durchführende Organisation
Stadt CottbusDie Stadt Cottbus/Chóśebuz möchte bestehendes Wohnraumpotential, besonders in Siedlungsrandbereichen der Stadt stärker nutzen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Dazu wird im Bebauungsplan (B-Plan) Nr. S/58/130 „Wohngebiet Welzower Straße“ eine Fläche von ca. 1,6 ha als Wohngebiet ausgewiesen.
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar westlich der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem. Es wird im Nordosten und Osten von der Welzower Straße, im Südwesten von Einfamilienhausbebauung und dem Priorgraben sowie im Nordwesten von weiterem Grabeland begrenzt.
Damit die Festsetzungen des B-Planes den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechen, wurde mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.04.2023 neben der Aufstellung des B-Planes auch die parallele Änderung des FNPs beschlossen. Im rechtswirksamen FNP der Stadt Cottbus/Chóśebuz mit Planstand 07.02.2022 ist die genannte Fläche als Grünfläche dargestellt. Zum Vorentwurf wurde der Geltungsbereich der FNP-Änderung verkleinert, aufgrund des Wegfalls des Anschluss an die Welzower Straße nach Norden. Die Fläche des Geltungsbereichs der FNP-Änderung beträgt damit 1,3 ha. Entsprechend dem B-Plan Nr. S/58/130 „Wohngebiet Welzower Straße“ wird die Darstellung des Teilbereiches des FNPs geändert. Statt einer Grün- und Freifläche wird eine Wohnbaufläche dargestellt.
Stadt Cottbus/Chóśebuz
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