1. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Kloster LehninDer Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Reckahn soll in einem Teilbereich geändert werden, dieser umfasst den bisher unbebaute Bereich westlich der Kreisstraße zwischen Solarpark im Norden und bebauter Ortslage im Süden. Die Fläche ist ca. 7,3 ha groß. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ setzt für den Änderungsbereich bisher ein Mischgebiet fest. Im westlichen Teil des Änderungsbereichs liegt ein Hochwasserrisikogebiet (HQ100). Die Fläche ist überwiegend im öffentlichen Eigentum.
Als Ziele der Bebauungsplanänderung wurden im Aufstellungsbeschluss formuliert:
• im östlichen Bereich entlang der Göttiner Landstraße soll entsprechend dem örtlichen Bedarf ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Fläche von 1,4 ha samt Erschließungsanlagen entstehen,
• der derzeit als Pferdekoppel genutzte, mittig liegen Bereich soll entsprechend der aktuellen Nutzung als Fläche die Landwirtschaft gesichert werden,
• für den westlichen Teil des Geltungsbereichs an der Plane ist die Festsetzung einer Grünfläche mit der Festsetzung von Maßnahmenflächen für Kompensationen vorgesehen
• im Bereich des Hochwasserrisikogebietes (HQ100), sind die durch diesen Umstand entstehenden besondere Anforderungen an die Bauleitplanung zu beachten (§78 b Wasserhaushaltsgesetz) zu beachten
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung soll sich an der näheren Umgebung orientieren.
Andrea Hawemann
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