Beteiligung zum Entwurf - Bebauungsplan "Im Busendorfer Felde" Stadt Beelitz, OT Busendorf
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 5 Tage –durchführende Organisation
Stadt BeelitzDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat am 12.11.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Busendorfer Felde“ gefasst. Anlass hierfür war der Antrag des Vorhabenträgers vom 08.10.2019 zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Busendorf. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern zu schaffen und damit der anhaltend starken Nachfrage nach Wohngrundstücken im Ort nachzukommen. Weitere Baulandreserven oder Baulücken stehen im Ortsteil Busendorf nicht zur Verfügung.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 b BauGB (beschleunigtes Verfahren für den Außenbereich) geführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 07.10.2020 bis 09.11.2020, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 05.10.2020. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Ein Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung erfolgte aufgrund der fehlenden Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens festgestellt, dass die bei Kommunen beliebte Regelung des § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist und daher unangewendet bleiben muss. Die Norm wurde daraufhin vom Gesetzgeber zum 01.01.2024 aufgehoben. Die Unanwendbarkeit des § 13b BauGB hat zur Folge, dass für die betroffenen 13b Pläne im bisherigen Außenbereich keine anwendbare Rechtsgrundlage existiert, auf die die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gestützt werden könnte. Nach § 13b BauGB begonnene und noch nicht durch Bekanntmachung des Bebauungsplans gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB abgeschlossene Planverfahren sind daher entweder abzubrechen oder auf ein anderes, in der Regel auf das Regelverfahren, umzustellen, für das sämtliche Verfahrensmodifikationen auf der Grundlage des § 13b BauGB nicht greifen.
Der Bebauungsplan „Im Busendorfer Felde“ wird gegenständlich in das Regelverfahren überführt. Da sich die Grundzüge der Planung nicht verändern, wird die Beteiligung aus dem Jahr 2020 als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse: www.Beelitz.de „Verwaltung/öffentliche Auslegung-Bauleitplanung“ oder unter www.geoportal-beelitz.de „Öffentliche Auslegungen – Stadt Beelitz“ einsehbar. Weiterhin sind die Unterlagen auch über das Planungsportal Brandenburg https://bb.beteiligung.diplanung.de einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Im Busendorfer Felde“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025
im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung) während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und
Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (033204) 391 66. Auskünfte werden in Zimmer 111 erteilt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Beelitz, Bauamt, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz oder per eMail an rudolph@beelitz.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.