Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des FNP der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des B-Plans Nr. 2023-02 "Feldheim-DieBerge: Hybridpark" der Stadt Treuenbrietzen

Treuenbrietzen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Treuenbrietzen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim - Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen beschlossen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan zu ändern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.03.2025 bis 25.04.2025 und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24.03.2024 statt. Im Entwurf wurden die Hinweise und Anregungen eingearbeitet. Weiterhin sind im Verlauf der Zeit maßgebliche Änderungen durch übergeordnete Planungen hervorgerufen.

Planungsziele

Die Firma Energiequelle GmbH aus Zossen OT Kallinchen plant in der Gemarkung Feldheim die Entwicklung eines Hybridparks. Die von einem Wald umgrenzte Landwirtschaftsfläche ist bereits durch Windenergieanlagen vorgeprägt. Die Fläche soll zusätzlich als Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickelt und eine Verdichtung des bereits bestehenden Windparks vorgenommen werden. Ein Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets für die Erzeugung von Strom aus Sonnenergie gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist aufzustellen. Die Genehmigung von Windkraftanlagen erfolgt mittels „Errichtungsgenehmigung“ durch die zuständige Genehmigungsbehörde (hier: BImSchG-Genehmigung).

Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Plangebiet als Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.

Hierbei ist es nicht erforderlich die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien darzustellen. Gemäß den bestehenden Planungen (hier: sachlicher Teilregionalplan Wind 2027 der Region Havelland-Fläming und B-Plan Nr. 2023-02" Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen) sind im Geltungsberiech Vorhaben für Windenergie und Solarenergie zulässig.

Plangebiet

Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Ortslage Feldheim zwischen den Ortsteilen Dietersdorf, Lüdendorf und Feldheim. Im Südosten grenzt das Plangebiet an die Gemarkungen der Nachbargemeinde Niedergörsdorf.

Das Plangebiet liegt in der Flur 6 sowie 7 der Gemarkung Feldheim und Flurstücke der Flur 35 der Gemarkung Treuenbrietzen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches hat eine Größe von etwa 130,5 ha. Parallel sollen etwa 100 ha mit Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen.

Das Plangebiet wird zum Entwurf einerseits um die Bestandswindkraftanlagen erweitert. Im ursprünglichen Geltungsbereich wurden die Bestandswindkraftanlagen aus dem Geltungsbereich ausgegliedert. Anderseits wird die tabellarische Übersicht zu den Flurstücken ggü. dem Aufstellungsbeschlusses Beschluss Nr: 30/02/2024 vom 15.04.2024 korrigiert. Das Flurstück 87 der Flur 35, Gemarkung Treuenbrietzen, entfällt. Die Flurstücke 80/4 aus der Flur 35, Gemarkung Treuenbrietzen, sowie das Flurstück 50 der Flur 6, Gemarkung Feldheim, werden aufgenommen.

Es handelt sich um Landwirtschaftsflächen umgrenzt von Wald. In Nord-Süd-Richtung führt die Ortsverbindungsstraße zwischen Feldheim und Lüdersdorf durch das Plangebiet. Auf den Flächen befinden sich mehrere Windkraftanlagen, zusätzlich sind weitere Anlagen im Bereich geplant.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind

in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 28.02.2026

ausgelegt.

Internet:

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Treuenbrietzen unter www.geoportal-treuenbrietzen.de/auslegungen.php bzw. auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de einzusehen und können heruntergeladen werden.

Ergänzende Auslegung in Papier

im Zimmer 304 im 3. OG des Rathauses der Stadtverwaltung Treuenbrietzen, Großstraße 105.

Zeiten sind:

Montag           9.00 – 16.00Uhr

Dienstag         9.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         9.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag     9.00 – 16.00 Uhr

Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit, im Zimmer 304 der Stadt Treuenbrietzen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ansprechpartner ist Frau Gehricke, Zimmer 304, Tel.: 033748/747 12. Während des Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich zu Protokoll bzw. an das Büro des Bürgermeisters per Postanschrift oder digital an D.Gehricke@Treuenbrietzen.de abgegeben werden.

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim – Die Berge“ der Stadt Treuenbrietzen, vorzugsweise elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung.

Zur Verfügung stehende umweltbezogene Informationen

Zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen sind (analog zum B-Plan) folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit folgenden Arten umweltbezogener Informationen, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Version 1.1, 15.08.2025, K&S Umweltgutachten, Berlin

Biotopkartierung, 2023, K&S Umweltgutachten, Berlin

Kartierung der Reptilien und Amphibien im Bereich der Zuwegungen im Projekt „Feldheim XI“, 10.07.2025, Bartosz Lysakowski, Cottbus

Kartierung der Reptilien und Amphibien im Bereich der Zuwegungen im Projekt „Feldheim XIV“, 10.07.2025, Bartosz Lysakowski, Cottbus

Photovoltaik-Freiflächenanlage Feldheim „Die Berge“ Untersuchung Brutvogelfauna 2023, BIOTOPMANAGEMENT SCHONERT Axel Schonert, Bledding

Blendgutachten PV-Anlage Feldheim-Die Berge, 28.07.2025, SolPEG GmbH, Hamburg

Landkreis Potsdam Mittelmark, untere Bodenschutzbehörde / Untere Naturschutzbehörde / Fachdienst Gesundheit (vom 24.04.2024) mit Hinweisen zu Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biotopen, Ausgleichsmaßnahmen,

o          Tiere: mit Untersuchungen zu Brutvögeln und Reptilien

o          Biotope / Pflanzen: Aussagen zu Inanspruchnahme von Biotopen sowie Festsetzung von Waldflächen, Einzelbiotop

o          Boden: Inanspruchnahme von Boden und Fläche

o          Mensch: Aussagen zu Blendwirkungen (Straße)

o          Landschaftsbild und Erholung: Beeinträchtigung durch weitere technische Überprägung

o          sowie zu den Schutzgütern Klima/Luft, Wasser, , Kultur und Sachgüter.

o          Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung von Möglichkeiten für die Kompensation.

Des Weiteren liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen vor:

-      Landkreis Potsdam Mittelmark, untere Bodenschutzbehörde / Untere Naturschutzbehörde / Fachdienst Gesundheit (vom 24.04.2024)  mit Hinweisen zu Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biotopen, Ausgleichsmaßnahmen

Stadt Treuenbrietzen

Dietlind Gehricke

Bauverwaltung

Großstraße 105

14929 Treuenbrietzen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Treuenbrietzen hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim - Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen beschlossen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan zu ändern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.03.2025 bis 25.04.2025 und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24.03.2024 statt. Im Entwurf wurden die Hinweise und Anregungen eingearbeitet. Weiterhin sind im Verlauf der Zeit maßgebliche Änderungen durch übergeordnete Planungen hervorgerufen.

Planungsziele

Die Firma Energiequelle GmbH aus Zossen OT Kallinchen plant in der Gemarkung Feldheim die Entwicklung eines Hybridparks. Die von einem Wald umgrenzte Landwirtschaftsfläche ist bereits durch Windenergieanlagen vorgeprägt. Die Fläche soll zusätzlich als Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickelt und eine Verdichtung des bereits bestehenden Windparks vorgenommen werden. Ein Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets für die Erzeugung von Strom aus Sonnenergie gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist aufzustellen. Die Genehmigung von Windkraftanlagen erfolgt mittels „Errichtungsgenehmigung“ durch die zuständige Genehmigungsbehörde (hier: BImSchG-Genehmigung).

Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Plangebiet als Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.

Hierbei ist es nicht erforderlich die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien darzustellen. Gemäß den bestehenden Planungen (hier: sachlicher Teilregionalplan Wind 2027 der Region Havelland-Fläming und B-Plan Nr. 2023-02" Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen) sind im Geltungsberiech Vorhaben für Windenergie und Solarenergie zulässig.

Plangebiet

Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Ortslage Feldheim zwischen den Ortsteilen Dietersdorf, Lüdendorf und Feldheim. Im Südosten grenzt das Plangebiet an die Gemarkungen der Nachbargemeinde Niedergörsdorf.

Das Plangebiet liegt in der Flur 6 sowie 7 der Gemarkung Feldheim und Flurstücke der Flur 35 der Gemarkung Treuenbrietzen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches hat eine Größe von etwa 130,5 ha. Parallel sollen etwa 100 ha mit Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen.

Das Plangebiet wird zum Entwurf einerseits um die Bestandswindkraftanlagen erweitert. Im ursprünglichen Geltungsbereich wurden die Bestandswindkraftanlagen aus dem Geltungsbereich ausgegliedert. Anderseits wird die tabellarische Übersicht zu den Flurstücken ggü. dem Aufstellungsbeschlusses Beschluss Nr: 30/02/2024 vom 15.04.2024 korrigiert. Das Flurstück 87 der Flur 35, Gemarkung Treuenbrietzen, entfällt. Die Flurstücke 80/4 aus der Flur 35, Gemarkung Treuenbrietzen, sowie das Flurstück 50 der Flur 6, Gemarkung Feldheim, werden aufgenommen.

Es handelt sich um Landwirtschaftsflächen umgrenzt von Wald. In Nord-Süd-Richtung führt die Ortsverbindungsstraße zwischen Feldheim und Lüdersdorf durch das Plangebiet. Auf den Flächen befinden sich mehrere Windkraftanlagen, zusätzlich sind weitere Anlagen im Bereich geplant.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und alle Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind

in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 28.02.2026

ausgelegt.

Internet:

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Treuenbrietzen unter www.geoportal-treuenbrietzen.de/auslegungen.php bzw. auf dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de einzusehen und können heruntergeladen werden.

Ergänzende Auslegung in Papier

im Zimmer 304 im 3. OG des Rathauses der Stadtverwaltung Treuenbrietzen, Großstraße 105.

Zeiten sind:

Montag           9.00 – 16.00Uhr

Dienstag         9.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         9.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag     9.00 – 16.00 Uhr

Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit, im Zimmer 304 der Stadt Treuenbrietzen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ansprechpartner ist Frau Gehricke, Zimmer 304, Tel.: 033748/747 12. Während des Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen unter Angabe des Absenders schriftlich zu Protokoll bzw. an das Büro des Bürgermeisters per Postanschrift oder digital an D.Gehricke@Treuenbrietzen.de abgegeben werden.

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim – Die Berge“ der Stadt Treuenbrietzen, vorzugsweise elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung.

Zur Verfügung stehende umweltbezogene Informationen

Zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen sind (analog zum B-Plan) folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit folgenden Arten umweltbezogener Informationen, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Version 1.1, 15.08.2025, K&S Umweltgutachten, Berlin

Biotopkartierung, 2023, K&S Umweltgutachten, Berlin

Kartierung der Reptilien und Amphibien im Bereich der Zuwegungen im Projekt „Feldheim XI“, 10.07.2025, Bartosz Lysakowski, Cottbus

Kartierung der Reptilien und Amphibien im Bereich der Zuwegungen im Projekt „Feldheim XIV“, 10.07.2025, Bartosz Lysakowski, Cottbus

Photovoltaik-Freiflächenanlage Feldheim „Die Berge“ Untersuchung Brutvogelfauna 2023, BIOTOPMANAGEMENT SCHONERT Axel Schonert, Bledding

Blendgutachten PV-Anlage Feldheim-Die Berge, 28.07.2025, SolPEG GmbH, Hamburg

Landkreis Potsdam Mittelmark, untere Bodenschutzbehörde / Untere Naturschutzbehörde / Fachdienst Gesundheit (vom 24.04.2024) mit Hinweisen zu Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biotopen, Ausgleichsmaßnahmen,

o          Tiere: mit Untersuchungen zu Brutvögeln und Reptilien

o          Biotope / Pflanzen: Aussagen zu Inanspruchnahme von Biotopen sowie Festsetzung von Waldflächen, Einzelbiotop

o          Boden: Inanspruchnahme von Boden und Fläche

o          Mensch: Aussagen zu Blendwirkungen (Straße)

o          Landschaftsbild und Erholung: Beeinträchtigung durch weitere technische Überprägung

o          sowie zu den Schutzgütern Klima/Luft, Wasser, , Kultur und Sachgüter.

o          Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung von Möglichkeiten für die Kompensation.

Des Weiteren liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 2023-02 „Feldheim – Die Berge: Hybridpark“ der Stadt Treuenbrietzen vor:

-      Landkreis Potsdam Mittelmark, untere Bodenschutzbehörde / Untere Naturschutzbehörde / Fachdienst Gesundheit (vom 24.04.2024)  mit Hinweisen zu Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biotopen, Ausgleichsmaßnahmen

Stadt Treuenbrietzen

Dietlind Gehricke

Bauverwaltung

Großstraße 105

14929 Treuenbrietzen

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