Bebauungsplan Agri-Solarpark Glöwen - frühzeitige Beteiligung

Plattenburg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Plattenburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Solarpark Glöwen“ beschlossen (Beschluss-Nr.: 53/24 GV).

Das Verfahren wird nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

 Der Geltungsbereich der geplanten Fläche der Agri-PV-Anlage umfasst 24,24 ha. Es handelt sich ausschließlich um landwirtschaftliche Flächen.

 Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Glöwen, direkt nördlich der Netzower Straße (K 7003). Östlich und westlich schließen landwirtschaftliche Nutzflächen, nördlich und südlich kleinere Waldstücke an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von 24,24 Hektar das Flurstück 21 und Teile des Flurstücks 18 in der Flur 1, Gemarkung Glöwen.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@gemeinde-plattenburg.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen; bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 Für Fragen steht neben dem Bauamt der Gemeinde Plattenburg auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

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