28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, OT Kosilenzien gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bad Liebenwerda

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015. Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am 20.12.2024 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuellste bzw. letzte Änderung dar. Der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unbe-rührt.

Am 24.04.2024 hat die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda den Einleitungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage-Nr. 0016/24-VGV) der Stadt Bad Liebenwerda gefasst. Diese Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelver-fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kosilenzien“ (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV).

Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Kosilenzien“ sieht für den Geltungsbereich eine Flächenaus-weisung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Dies steht im Widerspruch zum wirksamen FNP von 2015, welcher den Geltungsbereich als Fläche zur Waldaufforstung nach Waldgesetz des Landes Brandenburg ausweist.

Mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ aufstellen zu können. Aufgrund dessen, soll im Rahmen der Änderung die Flä-chenausweisung für den Geltungsbereich die aktuelle Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche hin zu einer künftigen Ausweisung als sonstige Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 5 Abs. 2 BauGB iVm. § 11 Abs. 2 BauNVO realisiert werden.

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
Internet: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de

Ansprechpartner
Kai Läppchen
SB Stadtplanung
Telefon: 035365/89132
E-Mail: kai.laeppchen@vg-liebenwerda.de

Besucheranschrift
Heinrich-Zille-Straße 9a
04895 Falkenberg/Elster

Postanschrift
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015. Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am 20.12.2024 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuellste bzw. letzte Änderung dar. Der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unbe-rührt.

Am 24.04.2024 hat die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda den Einleitungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage-Nr. 0016/24-VGV) der Stadt Bad Liebenwerda gefasst. Diese Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelver-fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kosilenzien“ (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV).

Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Kosilenzien“ sieht für den Geltungsbereich eine Flächenaus-weisung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Dies steht im Widerspruch zum wirksamen FNP von 2015, welcher den Geltungsbereich als Fläche zur Waldaufforstung nach Waldgesetz des Landes Brandenburg ausweist.

Mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ aufstellen zu können. Aufgrund dessen, soll im Rahmen der Änderung die Flä-chenausweisung für den Geltungsbereich die aktuelle Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche hin zu einer künftigen Ausweisung als sonstige Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 5 Abs. 2 BauGB iVm. § 11 Abs. 2 BauNVO realisiert werden.

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
Internet: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de

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Umweltrelevante Stellungnahmen

Dokumente Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Kosilenzien" (Parallelverfahren)

Parallelverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda im Ortsteil Kosilenzien 

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