Bebauungsplan 02/20 "Dorfgemeinschaftshaus Rotberg"

Schönefeld

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 10.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans 02/20 ʺDorfgemeinschaftshausʺ, OT Waltersdorf beschlossen [Beschl.-Nr.: 33/2020]. In ihrer Sitzung am 15.05.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt [Beschl.-Nr.: 129/2024].

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem vielfältigen und abwechslungsreichen Innenraumangebot für unterschiedliche kulturelle und freizeitorientierte Nutzungen sowie eines Dorfladens, ergänzt durch ein breit angelegtes Nutzungsangebot im Außenraum mit Spiellandschaft, Sportbereich mit Ballspielfeld, Biotop- und Gartenflächen. Das Dorfgemeinschaftshaus soll im Nordosten des Planungsgebietes verwirklicht werden, die öffentliche Grünfläche auf den östlichen Teilflächen dagegen erhalten bleiben und planungsrechtlich auch zur temporären Nutzung als Festwiese gesichert werden. Eine prägende Baumgruppe in der Mitte des Plangebietes soll mit Erhaltungsbindungen belegt werden. Durch weitere Begrünungsmaßnahmen soll ein grünordnerischer Ausgleich für baulich bedingte Eingriffe vor Ort erfolgen.

Bauleitplanung, Dezernat II

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: