Bebauungsplan 02/20 "Dorfgemeinschaftshaus Rotberg"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchönefeldDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 10.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans 02/20 ʺDorfgemeinschaftshausʺ, OT Waltersdorf beschlossen [Beschl.-Nr.: 33/2020]. In ihrer Sitzung am 15.05.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt [Beschl.-Nr.: 129/2024].
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem vielfältigen und abwechslungsreichen Innenraumangebot für unterschiedliche kulturelle und freizeitorientierte Nutzungen sowie eines Dorfladens, ergänzt durch ein breit angelegtes Nutzungsangebot im Außenraum mit Spiellandschaft, Sportbereich mit Ballspielfeld, Biotop- und Gartenflächen. Das Dorfgemeinschaftshaus soll im Nordosten des Planungsgebietes verwirklicht werden, die öffentliche Grünfläche auf den östlichen Teilflächen dagegen erhalten bleiben und planungsrechtlich auch zur temporären Nutzung als Festwiese gesichert werden. Eine prägende Baumgruppe in der Mitte des Plangebietes soll mit Erhaltungsbindungen belegt werden. Durch weitere Begrünungsmaßnahmen soll ein grünordnerischer Ausgleich für baulich bedingte Eingriffe vor Ort erfolgen.
Bauleitplanung, Dezernat II