Frühzeitige Beteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan "Bungalow Erpitzer Weg" der Stadt Calau, Ortsteil Groß Jehser
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Ole WenckDie Eigentümer und Vorhabenträger des Flurstücks 200 der Flur 4 in der Gemarkung Groß Jehser beabsichtigen die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses. Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und grenzt unmittelbar an die bestehende Splittersiedlung Erpitz an. Da für die Gemeinde Groß Jehser kein wirksamer Flächennutzungsplan vorliegt, soll zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das konkrete Vorhaben ein vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Bungalow Erpitzer Weg“ aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 200 der Flur 4 mit einer geplanten Baulandfläche von ca. 1.290 m².
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Standortes und eine angemessene Einbindung des geplanten Wohnhauses in die bestehende Siedlungsstruktur ermöglicht werden. Aufgrund der unmittelbaren räumlichen Anbindung an die Splittersiedlung Erpitz bietet sich der Standort für die vorgesehene bauliche Nutzung an. Die Vorhabenträger haben die Aufstellung des Bauleitplans beantragt und sich zur Übernahme der anfallenden Planungs- und Erschließungskosten bereit erklärt. Der vorliegende Vorentwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die im Rahmen der Beteiligung eingehenden Hinweise und Anregungen werden im weiteren Planverfahren geprüft und bei der Erarbeitung des Entwurfs berücksichtigt.
Frau Julia Horbert (Planungsbüro)
Herr Ole Wenck (Bauamt Stadt Calau)