Bebauungsplan "Windpark Holzhausen"

Kyritz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 20 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Kyritz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 28.02.2024 mit Beschluss-Vorlagen Nr. SV/013/2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Holzhausen“ im zweistufigen Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kyritz Ausgabe 01/2024 vom 21.03.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die beabsichtigten Festsetzungen können nicht nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, da für den Ortsteil Holzhausen kein Flächennutzungsplan besteht. Insofern wird ein vorzeitiger Bebauungsplan in entsprechender Anwendung von § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der vorgesehene Bebauungsplan „Windpark Holzhausen“ liegt in der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich im Ortsteil Holzhausen und umfasst eine Fläche von 34 ha, die sich aus zwei Teilflächen, westlich und östlich der Landesstraße L14, zusammensetzt. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke 51/1, 51/2, 51/3 und 182 (tlw.) der Flur 3 in der Gemarkung Holzhausen

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 3 Windenergie-Erzeugungsanlagen geschaffen werden.

Stadt Kyritz
Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Jens Eggert
Marktplatz 1
16866 Kyritz
Fon:   033971-85-268
Mail:  bauamt@kyritz.de

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