Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf - "Flächennutzungsplan 2040" der Stadt Beelitz

Beelitz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Beelitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 27. September 2022 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 in Verbindung mit § 5 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Ziel der Planung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Wohnen, Arbeit, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 2040 umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Beelitz mit allen Orts- und Gemeindeteilen. Der Planungshorizont wird auf 10 bis 15 Jahre angesetzt. Dem gesetzlichen Auftrag zur Landschaftsplanung auf örtlicher Ebene wird Rechnung getragen. Parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird ein Landschaftsplan für das ganze Stadtgebiet erarbeitet.

Plangebiet:
Die Stadt Beelitz liegt im Land Brandenburg und dort im Landkreis Potsdam-Mittelmark und gehört zur Metropolregion um die Bundeshauptstadt Berlin und der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stadt Beelitz besteht aus den Orts- und Gemeindeteilen Beelitz (Kernstadt), Beelitz-Heilstätten, Birkhorst, Buchholz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Kanin, Klaistow, Körzin, Reesdorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Schönefeld, Wittbrietzen und Zauchwitz. Die Größe des gesamten Stadtgebiets beträgt ca. 181 km² und es leben derzeit 14.352 (Stand: 06.03.2026) Einwohner in Beelitz. Davon wohnen in der Kernstadt Beelitz mit dem Gemeindeteil Schönefeld, im Ortsteil Beelitz-Heilstätten und im Ortsteil Fichtenwalde ca. 11.240 Einwohner. In den weiteren eher ländlich geprägten Ortsteilen staffelt sich die Einwohnerzahl von ca. 116 bis 677 Einwohner. 

Erforderlichkeit der Planung:
Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans muss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein. Derzeit existiert ein gültiger Flächennutzungsplan für Teile des damaligen Amtes Beelitz aus dem Jahr 2001. In seinem Geltungsbereich wurden für die ehemals eigenständigen Gemeinden und jetzigen Ortsteile Buchholz, Busendorf, Kanin, Klaistow, Elsholz, Rieben, Salzbrunn, Birkhorst, Schäpe, Schlunkendorf, Zauchwitz und Körzin Darstellungen zu vorhandenen und geplanten Flächennutzungen vorgenommen. Die ehemals eigenständige Gemeinde Wittbrietzen verfügt bereits über einen genehmigten Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1991.

Für die Kernstadt Beelitz, Beelitz-Heilstätten, Fichtenwalde und Reesdorf wurde bisher noch kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aufgestellt.

Allein das Fehlen eines Flächennutzungsplanes für die bisher nicht überplanten Ortsteile begründet die Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanaufstellung. Es soll nun für alle Orts- und Gemeindeteile der Stadt Beelitz eine gesamtstädtische Betrachtung aller bodenrechtlich relevanten Themenbereiche vorgenommen werden, der die neuen Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Entwicklung der Stadt Beelitz berücksichtigt.

Analog der Flächennutzungsplanung stellt sich die Landschaftsplanung dar. Für den Amtsteilflächennutzungsplan 2001 wurde ein Landschaftsplan erarbeitet. Dieser soll überarbeitet und um die bisher nicht überplanten Gemeindebereiche ergänzt werden. Der Landschaftsplan enthält Aussagen zu Grünordnungs-, Biotop-, Naturschutz- und Freiraumbelangen und wird in die Abwägung der Planungen einbezogen.

Gemäß § 2a BauGB wird im Rahmen der Neuaufstellung ein Umweltbericht erstellt, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt (insbesondere auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern) untersucht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an flaechennutzungsplan2040@beelitz.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem schriftlichem Wege oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung der gedruckten Planunterlagen im Auslegungszeitraum während folgender Dienststunden:

Montag und Mittwoch            von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag                                    von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                              von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag                                       von 8:00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung). Die Unterrichtung erfolgt im Zimmer 111 a. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer (033204) 39165 wird empfohlen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in ihrer Sitzung am 27. September 2022 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 in Verbindung mit § 5 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Ziel der Planung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Wohnen, Arbeit, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 2040 umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Beelitz mit allen Orts- und Gemeindeteilen. Der Planungshorizont wird auf 10 bis 15 Jahre angesetzt. Dem gesetzlichen Auftrag zur Landschaftsplanung auf örtlicher Ebene wird Rechnung getragen. Parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird ein Landschaftsplan für das ganze Stadtgebiet erarbeitet.

Plangebiet:
Die Stadt Beelitz liegt im Land Brandenburg und dort im Landkreis Potsdam-Mittelmark und gehört zur Metropolregion um die Bundeshauptstadt Berlin und der Landeshauptstadt Potsdam. Die Stadt Beelitz besteht aus den Orts- und Gemeindeteilen Beelitz (Kernstadt), Beelitz-Heilstätten, Birkhorst, Buchholz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Kanin, Klaistow, Körzin, Reesdorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Schönefeld, Wittbrietzen und Zauchwitz. Die Größe des gesamten Stadtgebiets beträgt ca. 181 km² und es leben derzeit 14.352 (Stand: 06.03.2026) Einwohner in Beelitz. Davon wohnen in der Kernstadt Beelitz mit dem Gemeindeteil Schönefeld, im Ortsteil Beelitz-Heilstätten und im Ortsteil Fichtenwalde ca. 11.240 Einwohner. In den weiteren eher ländlich geprägten Ortsteilen staffelt sich die Einwohnerzahl von ca. 116 bis 677 Einwohner. 

Erforderlichkeit der Planung:
Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans muss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein. Derzeit existiert ein gültiger Flächennutzungsplan für Teile des damaligen Amtes Beelitz aus dem Jahr 2001. In seinem Geltungsbereich wurden für die ehemals eigenständigen Gemeinden und jetzigen Ortsteile Buchholz, Busendorf, Kanin, Klaistow, Elsholz, Rieben, Salzbrunn, Birkhorst, Schäpe, Schlunkendorf, Zauchwitz und Körzin Darstellungen zu vorhandenen und geplanten Flächennutzungen vorgenommen. Die ehemals eigenständige Gemeinde Wittbrietzen verfügt bereits über einen genehmigten Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1991.

Für die Kernstadt Beelitz, Beelitz-Heilstätten, Fichtenwalde und Reesdorf wurde bisher noch kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aufgestellt.

Allein das Fehlen eines Flächennutzungsplanes für die bisher nicht überplanten Ortsteile begründet die Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanaufstellung. Es soll nun für alle Orts- und Gemeindeteile der Stadt Beelitz eine gesamtstädtische Betrachtung aller bodenrechtlich relevanten Themenbereiche vorgenommen werden, der die neuen Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Entwicklung der Stadt Beelitz berücksichtigt.

Analog der Flächennutzungsplanung stellt sich die Landschaftsplanung dar. Für den Amtsteilflächennutzungsplan 2001 wurde ein Landschaftsplan erarbeitet. Dieser soll überarbeitet und um die bisher nicht überplanten Gemeindebereiche ergänzt werden. Der Landschaftsplan enthält Aussagen zu Grünordnungs-, Biotop-, Naturschutz- und Freiraumbelangen und wird in die Abwägung der Planungen einbezogen.

Gemäß § 2a BauGB wird im Rahmen der Neuaufstellung ein Umweltbericht erstellt, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt (insbesondere auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern) untersucht.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an flaechennutzungsplan2040@beelitz.de übermittelt werden, können aber auch auf anderem schriftlichem Wege oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung der gedruckten Planunterlagen im Auslegungszeitraum während folgender Dienststunden:

Montag und Mittwoch            von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag                                    von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                              von 8:00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag                                       von 8:00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz, Obergeschoss gegenüber dem Zimmer 209 (Ort der Auslegung). Die Unterrichtung erfolgt im Zimmer 111 a. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer (033204) 39165 wird empfohlen.

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