Solarpark Klein Leppin Nord
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 21 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde PlattenburgDie Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Klein Leppin Nord“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich in den Gemarkungen Klein Leppin und Zernikow und liegt östlich der Bundesstraße B 107. Es weist eine Größe von 32,4 Hektar auf. Zu ihm gehören die folgenden Flurstücke: Gemarkung Klein Leppin, Flur 3, Flurstücke 18, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 97, 98, 100, 101, 103, 104 und 105 (alle vollständig) sowie 2, 13/1, 15, 96, 99 und 102 (alle teilweise) sowie Gemarkung Zernikow, Flur 2, Flurstück 5 (teilweise). Die Fläche wird zurzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Planungsziel ist die Förderung des Ausbaus der Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Der Bereich des Plangebiets, in dem die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht werden soll, wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt. Eine an mehreren Seiten angeordnete Eingrünung soll die Einfügung in das Landschaftsbild unterstützen.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im planerischem Außenbereich gem. § 35 BauGB und der bodenrechtlichen Relevanz ist das erforderliche Planungsrecht nur im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung gem. §§ 8 ff. BauGB herbeizuführen. Hierzu gehört die Erstellung eines Umweltberichts.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit ihrem Bescheid vom 14.02.2023 festgestellt, dass kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung zu erkennen ist.
In der Sitzung vom 30.11.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Plattenburg den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Diese Beteiligung fand statt im Zeitraum vom 15.01.2024 - 16.02.2024.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von den Trägen öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden, soweit rechtlich bzw. fachlich geboten, in die vorliegende Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernommen.
Gordon Sohns