6. Änderung räumlicher Teilflächennutzungsplan
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 5 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat mit Beschluss-Nr. SV/048/2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den „Windpark Kyritz-Gantikow“ im zweistufigen Verfahren beschlossen sowie die gleichzeitig erforderliche 6. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes (rTFNP) der Stadt Kyritz.
Mit Beschluss-Nr. SV/079/2023 ist die Billigung des Entwurfes zur 6. Änderung des rTFNP der Stadt Kyritz mit Stand Oktober 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt. Mit Beschluss-Nr. SV/080/2023 wurde die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden für die 6. Änderung des rTFNP der Stadt Kyritz beschlossen. Die Anmerkungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen wurden eingearbeitet.
Die Stadt Kyritz hat durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 11.12. 2024 die Feststellung zur 6. Änderung des rTFNP der Stadt Kyritz beschlossen und das gesamte Verfahren beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin zur Genehmigung vorgelegt. Eine erste Zwischenprüfung durch das Dezernat Bauen, Ordnung, Umwelt, Kreisentwicklung und Mobilität hat ergeben, dass ein materieller Mangel in der Planzeichnung (Stand Oktober 2023) ersichtlich ist, der nunmehr durch den erneuten Entwurf der 6. Änderung des rTFNP der Stadt Kyritz behoben werden soll. Hierbei handelt es sich um die Uneindeutigkeit der Festsetzungen des verbleibenden Sondergebietes SO WI (Flächen für Windkraft) im Ursprungsplan.
Die Änderungen wurden in den erneuten Entwurf eingearbeitet, welcher in der Sitzung am 15.10.2025 mit Beschluss-Vorlagen-Nr. SV/047/2025 gebilligt und zur erneuten, verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen wurde.
Die Planung sieht folgendes vor:
Im Bereich der Gemeinde Gumtow, OT Demerthin im Landkreis Prignitz erfolgte bereits 2017 ein Teil-Repowering des bestehenden Eignungsgebietes zur Windenergienutzung. Im Rahmen des Teil-Repowerings wurden 6 alte, kleine WEA abgebaut und durch 6 größere, neue WEA mit 200 m Gesamthöhe ersetzt.
Nun sollen auch die Windenergieanlagen im Eignungsgebiet zur Windenergienutzung im Bereich der Stadt Kyritz/OT Gantikow und Mechow im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erneuert werden.
Weiterer Grundbaustein des Planungskonzeptes ist der vollständige Rückbau bestehender Altanlagen im Zuge des geplanten Repowerings, um die möglichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild soweit wie möglich zu reduzieren. Nach Abschluss des Repowerings stehen im Geltungsbereich nur noch 7 WEA, gegenüber einem Ausgangsbestand von 16 WEA.
Stadt Kyritz
Amt für Stadtentwicklung und Bauen
SG Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Herr Jens Eggert
Tel.: 033971 85 268
E-mail: bauamt@kyritz.de
Marktplatz 1
16866 Kyritz