Frühzeitige Beteiligung von öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes "Kirschallee" im Ortsteil Görzig

Rietz-Neuendorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 mit der Vorlagen-Nr. B-0654/2026 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung und Information der Öffentlichkeit zum Entwurf (Stand 15.06.2026) des Bebauungsplans „Kirschallee“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Flächen für die Errichtung von Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf und soziale Zwecke im Ortsteil Görzig. Im Entwurf ist auf der Fläche für den Gemeinbedarf die Zweckbestimmung „Pflegeheim“ (Seniorenheime, Pflegeheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens) festgesetzt. 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Görzig der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Gemarkung Görzig, Flur 4 auf dem Flurstück Nr. 9.  Es liegt zu beiden Seiten des in südwestlicher Richtung verlaufenden Abschnitts der Kirschallee. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es befindet sich im Außenbereich.  Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein ca. 0,78 ha großes Gebiet in der Gemarkung Görzig.

Das Plangebiet wird begrenzt –

im Norden von der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 29

im Westen von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 84

im Süden von der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 10

im Osten von der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 28/1

Die Flurstücksnummern entsprechen dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 05.09.2024.

Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dafür wird der Entwurf des Bebauungsplans „Kirschallee“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf für den Ortsteil Görzig (Stand: 15.06.2026) veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Bebauungsplan Kirschallee“ für jedermann eingesehen und abge­rufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit

                        vom 13. Juli 2026 bis zum 14. August 2026 ermöglicht.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten 

Montag           09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            09:00 bis 12:00 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 112 eingesehen werden.

Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes informieren und sich zur Planung äußern.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellung­nahmen können elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de oder auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan „Kirschallee“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben.  Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 mit der Vorlagen-Nr. B-0654/2026 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung und Information der Öffentlichkeit zum Entwurf (Stand 15.06.2026) des Bebauungsplans „Kirschallee“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Flächen für die Errichtung von Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf und soziale Zwecke im Ortsteil Görzig. Im Entwurf ist auf der Fläche für den Gemeinbedarf die Zweckbestimmung „Pflegeheim“ (Seniorenheime, Pflegeheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens) festgesetzt. 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Görzig der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Gemarkung Görzig, Flur 4 auf dem Flurstück Nr. 9.  Es liegt zu beiden Seiten des in südwestlicher Richtung verlaufenden Abschnitts der Kirschallee. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es befindet sich im Außenbereich.  Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein ca. 0,78 ha großes Gebiet in der Gemarkung Görzig.

Das Plangebiet wird begrenzt –

im Norden von der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 29

im Westen von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 84

im Süden von der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 10

im Osten von der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 28/1

Die Flurstücksnummern entsprechen dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 05.09.2024.

Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dafür wird der Entwurf des Bebauungsplans „Kirschallee“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf für den Ortsteil Görzig (Stand: 15.06.2026) veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Bebauungsplan Kirschallee“ für jedermann eingesehen und abge­rufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit

                        vom 13. Juli 2026 bis zum 14. August 2026 ermöglicht.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten 

Montag           09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            09:00 bis 12:00 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 112 eingesehen werden.

Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes informieren und sich zur Planung äußern.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellung­nahmen können elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de oder auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Bebauungsplan „Kirschallee“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben.  Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

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