7. Änderung des FNP, Teilbereich "Kompostierungsanlage / Sammelstelle für Grünabfälle am Friedhof"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Stadt HennigsdorfAm Friedhof existiert mindestens seit den 1950er Jahren ein Gartenbaubetrieb, der der Aufzucht von Pflanzen für den Friedhof, aber auch anderen städtischen Grünflächen diente. Zudem wurden kommunale Grünabfälle aus der Grünflächenpflege und Friedhofsbewirtschaftung kompostiert. Auch Privatpersonen hatten hier die Möglichkeit, ihre Grünabfälle zu entsorgen.
2019 wurden auf Veranlassung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel Kontrollen der städtischen Laubsammelstelle / Kompostierungsanlage durch das Landesamt für Umwelt durchgeführt. Da keine Genehmigungen auffindbar waren, musste der Betrieb eingestellt werden, das heißt, dass die Grünabfälle jetzt in 40-m³-Containern gesammelt und zur Entsorgung per Lkw nach Oranienburg transportiert werden müssen. Entsprechend muss notwendiger Kompostboden für die Friedhofsbewirtschaftung und Grünflächenpflege geliefert werden, da die Eigenproduktion entfallen ist.
Zur Klärung der Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer Kompostierungsanlage am Friedhof fand ein Termin beim Landkreis Oberhavel statt, mit dem Ergebnis, dass eine Kompostierungsanlage an dieser Stelle aufgrund der Darstellung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche planungsrechtlich nicht zulässig ist und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss.
Der Aufstellungsbeschluss für 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Kompostierungsanlage / Sammelstelle für Grünabfälle am Friedhof“ wurde am 05.06.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Andrea Harupa
aharupa@hennigsdorf.de
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