11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 20 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadt Kyritz stellt derzeit den Bebauungsplan "Solarpark Kyritz Süd" im zweistufigen Verfahren auf. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Kyritz Süd“ erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz. Der Änderungsbereich der 11. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist zur Anpassung des Flächennutzungsplans an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Kyritz Süd“ erforderlich. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Solarpark Kyritz Süd“ entgegen.
Der vorgesehene Bebauungsplan "Solarpark Kyritz Süd" liegt südlich des besiedelten Stadtgebietes der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich ca. 1.500 m südlich der Westfahlenallee zwischen dem Kreuzgraben im Westen und dem Leddiner Weg im Osten. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ umfasst eine Fläche von ca. 29,85. Er umfasst die Flurstücke 7, 8, 9 (tlw.), 17 (tlw.), 18, 19, 20, 21, 51 und 52 in der Flur 20 der Gemarkung Kyritz.
Stadt Kyritz
Sachgebiet Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Jens Eggert
Marktplatz 1
16866 Kyritz
Fon: 033971-85-268
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