Bebauungsplan Westlich Wiesengrund I", OT Kienberg

Nauen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 3 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Bereits am 09.09.2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich und die nördlichen Flächen gefasst. Im damaligen Verfahren sollte der Geltungsbereich in zwei Abschnitte unterteilt wer-den und mit zwei Bauleitplanverfahren jeweils als Satzung gefasst werden. Der südliche Teil wurde Mitte 2022 als Satzung rechtskräftig beschlossen. Das Bauleitplanverfahren „Wohngebiet westlich Wiesengrund I“ wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt.

Durch eine Europarechtsverletzung wurde der § 13 b BauGB zum 01.01.2024 aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Verfahren welche gem. § 13 b BauGB aufgestellt werden sollten ihre Rechtsgrundlage verlieren, da ihnen durch die Verfahrenswahl ein Fehler in der Abwägung unterstellt wurde.

Der Bebauungsplan „Wohngebiet westlich Wiesengrund I“ hat formal Rechtskraft, kann jedoch aufgrund des Wegfalls der einstigen Rechtsgrundlage nicht umgesetzt werden und auch keine Baugenehmigung erhalten, da ein sogenannter „Ewigkeitsmangel“ besteht. Aus diesem Grund soll mit dem vorliegenden Bauleitplanverfahren „Wohngebiet westlich Wiesengrund“ ein erneutes Bau-leitplanverfahren durchgeführt werden und der Bebauungsplan gem. § 214 Abs. 4 BauGB geheilt wer-den. Dabei wird vom nördlichen Teilbereich abgesehen und die Planung entspricht überwiegend dem Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens „Wohngebiet westlich Wiesengrund I“. Das Verfahren soll im Regulärverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (siehe auch 1.5).

Herr Mauersberger

Bereits am 09.09.2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Geltungsbereich und die nördlichen Flächen gefasst. Im damaligen Verfahren sollte der Geltungsbereich in zwei Abschnitte unterteilt wer-den und mit zwei Bauleitplanverfahren jeweils als Satzung gefasst werden. Der südliche Teil wurde Mitte 2022 als Satzung rechtskräftig beschlossen. Das Bauleitplanverfahren „Wohngebiet westlich Wiesengrund I“ wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt.

Durch eine Europarechtsverletzung wurde der § 13 b BauGB zum 01.01.2024 aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Verfahren welche gem. § 13 b BauGB aufgestellt werden sollten ihre Rechtsgrundlage verlieren, da ihnen durch die Verfahrenswahl ein Fehler in der Abwägung unterstellt wurde.

Der Bebauungsplan „Wohngebiet westlich Wiesengrund I“ hat formal Rechtskraft, kann jedoch aufgrund des Wegfalls der einstigen Rechtsgrundlage nicht umgesetzt werden und auch keine Baugenehmigung erhalten, da ein sogenannter „Ewigkeitsmangel“ besteht. Aus diesem Grund soll mit dem vorliegenden Bauleitplanverfahren „Wohngebiet westlich Wiesengrund“ ein erneutes Bau-leitplanverfahren durchgeführt werden und der Bebauungsplan gem. § 214 Abs. 4 BauGB geheilt wer-den. Dabei wird vom nördlichen Teilbereich abgesehen und die Planung entspricht überwiegend dem Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens „Wohngebiet westlich Wiesengrund I“. Das Verfahren soll im Regulärverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (siehe auch 1.5).

Herr Mauersberger

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