Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf - "Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Amt Lieberose/OberspreewaldDer Flächennutzungsplan, auch 'vorbereitender Bauleitplan' genannt und als FNP abgekürzt, stellt für das ganze Gemeindegebiet dar, wie sich die Flächennutzung absehbar entwickeln soll. Für die Gemeinde und die am Verfahren beteiligten Behörden ist der Flächennutzungsplan bindend, für die Öffentlichkeit hat er keine unmittelbare Auswirkung. Der Flächennutzungsplan ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen der Politik und Verwaltung auf kleinräumiger Ebene, etwa über die Aufstellung von Bebauungsplänen oder von Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen.
Für die Gemeinde Byhleguhre-Byhlen besteht bisher kein Flächennutzungsplan. Mit dem aktuellen Aufstellungsverfahren soll erstmals eine abgestimmte Konzeption für die städtebauliche Entwicklung für die gesamten Gemeinde formuliert werden.
Als Teil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet ergänzend am 26. August um 17:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus "Alter Konsum", Byhleguhrer Dorfstraße 56, 15913 Schwielochsee statt.
Herr Asmus (Bauamt des Amtes Lieberose/Oberspreewald)
035475 / 863-51
bauleitplanung@lieberose-oberspreewald.de
Dienstzeiten Verwaltungsstelle Straupitz (Spreewald):
Kirchstraße 11, 15913 Straupitz (Spreewald)
Dienstag, Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag: zusätzl. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: zusätzl. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Montag und Mittwoch: nach Terminvereinbarung
Freitag: nach Terminvereinbarung