Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Liedekahle-Kehlkeutenfeld" der Gemeinde Dahmetal
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/MarkDie Gemeindevertretung Dahmetal hat in ihrer Sitzung vom 18.04.2024 mit Beschluss-Nr. GVD/009/2024 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Liederkahle – Kehlkeutenfeld“ mit der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung eines Solarparks aufzustellen.
Die Gemeindevertretung Liedekahle hat am 13.02.2025 weiterhin mit Beschluss-Nr. GVD/031/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Liederkahle – Kehlkeutenfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Liederkahle – Kehlkeutenfeld“ in der Fassung von Januar 2025 bestehend aus Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht öffentlich aus.
Ziel/ Anlass
Das Plangebiet wird zum großen Teil als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Ziel ist es Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.
Zusätzlich werden im Geltungsbereich Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist damit zwingend erforderlich.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich etwa 1,4 km nordwestlich der Ortslage Liedekahle. Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft. In allen Himmelsrichtungen schließen sich großflächige, landwirtschaftlich genutzte Agrarflächen an, die nur geringfügig durch kleinere Wälder und Baumgruppen bzw. Hecken strukturiert sind. Die Flächen grenzen unmittelbar an die Gemeinde Steinreich im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald an. Im Südosten grenzen anthropogen überprägte Landschaften an: ein Abbaugebiet Kies und mehrere Windkraftanlagen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 5 (tw.) und 6 der Flur 3 in der Gemarkung Liedekahle und hat eine Fläche von etwa 29 ha. Das Plangebiet befindet sich im Privateigentum.
Amt Dahme/Mark
Frau K. Simon
Hauptstraße 48/49
15936 Dahme/Mark