Bebauungsplan "Ehemalige Tierkörperbeseitigungsanlage als Ausgleichsfläche"

Nauen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 39 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Am 09.07.2025 hat die Stadt Nauen zunächst die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nauen Süd-Ost“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Entwicklung von bislang unbebauten Flächen im Südosten des Siedlungsbereichs der Stadt zu schaffen. Aufgrund der Konkretisierung der Projektkonzeption wird der Bebauungsplan im weiteren Verfahren unter der Bezeichnung „Rechenzentrum 2“ geführt und zur eindeutigen planungsrechtlichen Steuerung der vorgesehenen Nutzung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum und rechenzentrumsnahe Technologien“ festgesetzt.

Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind umweltrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen festzusetzen, wenn es durch die Inhalte der Planung zu unvermeidbaren Eingriffen in die Belange des Umweltschutzes kommt. Dafür werden im Umweltbericht jene negativen Auswirkungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen im Rahmen einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung angefertigt.

Im Umweltbericht des Bebauungsplans „Rechenzentrum 2“ wurden unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft festgestellt, sodass die Notwendigkeit besteht, Maßnahmen umzusetzen, die diese Beeinträchtigungen kompensieren beziehungsweise ausgleichen können. Die Bemessung des Ausgleichs bzw. Ersatzes des Eingriffs folgt hierbei den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des BNatSchG. Als Ziel der Ausgleichsmaßnahmen wird die ökologische Vollkompensation (Naturalrestitution) angestrebt, d.h. die qualitativ-funktionalen Eigenschaften eines jeden betroffenen Schutzgutes sollen gleichartig oder gleichwertig sowie nachhaltig ausgeglichen bzw. wiederhergestellt werden.

Im Geltungsbereich können nur 13.195 m² Neuversiegelung durch Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert werden.

Aufgrund des erheblichen Neubauvolumens können nicht alle Eingriffsfolgen mit naturschutzfachlichen Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden. Es werden daher Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich. Zu diesen planexternen Flächen gehört unter anderem der Bereich um die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanlage im Nordwesten der Kernstadt Nauen.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der vorhabenbedingten Eingriffe des Bebauungsplans „Rechenzentrum 2“. Da im Geltungsbereich jenes Bebauungsplans nur rund 1,3 ha Neuversiegelung durch Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert werden können, werden zusätzlich planexterne Maßnahmen im Bereich des vorliegenden Ausgleichsbebauungsplans durchgeführt. Hierbei handelt es sich um den Rückbau vorhandener baulicher Strukturen der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage sowie um Maßnahmen der Entsiegelung und umfangreichen Renaturierung auf der gesamten Fläche des Plangebiets. Hierfür wird eine Fläche von rund 2.500 m² entsiegelt und zurückgebaut und zusätzlich Flächen mit Bauschuttablagerungen beräumt. Mit diesen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen können die Bodenfunktionen regeneriert und gestärkt werden und es erfolgt in der Regel eine Aufwertung des Landschaftsbildes. Zusätzlich entsteht auf den entsiegelten Flächen neuer Lebensraum für zahlreiche Arten.

SG Stadtplanung, Frau Schmohl, Tel.: 03321-408240

Am 09.07.2025 hat die Stadt Nauen zunächst die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nauen Süd-Ost“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Entwicklung von bislang unbebauten Flächen im Südosten des Siedlungsbereichs der Stadt zu schaffen. Aufgrund der Konkretisierung der Projektkonzeption wird der Bebauungsplan im weiteren Verfahren unter der Bezeichnung „Rechenzentrum 2“ geführt und zur eindeutigen planungsrechtlichen Steuerung der vorgesehenen Nutzung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum und rechenzentrumsnahe Technologien“ festgesetzt.

Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind umweltrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen festzusetzen, wenn es durch die Inhalte der Planung zu unvermeidbaren Eingriffen in die Belange des Umweltschutzes kommt. Dafür werden im Umweltbericht jene negativen Auswirkungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen im Rahmen einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung angefertigt.

Im Umweltbericht des Bebauungsplans „Rechenzentrum 2“ wurden unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft festgestellt, sodass die Notwendigkeit besteht, Maßnahmen umzusetzen, die diese Beeinträchtigungen kompensieren beziehungsweise ausgleichen können. Die Bemessung des Ausgleichs bzw. Ersatzes des Eingriffs folgt hierbei den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des BNatSchG. Als Ziel der Ausgleichsmaßnahmen wird die ökologische Vollkompensation (Naturalrestitution) angestrebt, d.h. die qualitativ-funktionalen Eigenschaften eines jeden betroffenen Schutzgutes sollen gleichartig oder gleichwertig sowie nachhaltig ausgeglichen bzw. wiederhergestellt werden.

Im Geltungsbereich können nur 13.195 m² Neuversiegelung durch Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert werden.

Aufgrund des erheblichen Neubauvolumens können nicht alle Eingriffsfolgen mit naturschutzfachlichen Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert werden. Es werden daher Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich. Zu diesen planexternen Flächen gehört unter anderem der Bereich um die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanlage im Nordwesten der Kernstadt Nauen.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der vorhabenbedingten Eingriffe des Bebauungsplans „Rechenzentrum 2“. Da im Geltungsbereich jenes Bebauungsplans nur rund 1,3 ha Neuversiegelung durch Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert werden können, werden zusätzlich planexterne Maßnahmen im Bereich des vorliegenden Ausgleichsbebauungsplans durchgeführt. Hierbei handelt es sich um den Rückbau vorhandener baulicher Strukturen der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage sowie um Maßnahmen der Entsiegelung und umfangreichen Renaturierung auf der gesamten Fläche des Plangebiets. Hierfür wird eine Fläche von rund 2.500 m² entsiegelt und zurückgebaut und zusätzlich Flächen mit Bauschuttablagerungen beräumt. Mit diesen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen können die Bodenfunktionen regeneriert und gestärkt werden und es erfolgt in der Regel eine Aufwertung des Landschaftsbildes. Zusätzlich entsteht auf den entsiegelten Flächen neuer Lebensraum für zahlreiche Arten.

SG Stadtplanung, Frau Schmohl, Tel.: 03321-408240

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