4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sportanlage Koppehofer Feld" , OT Vehlefanz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 40 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OberkrämerDie Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 mit Beschluss- Nr. B-129/2026 die Billigung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im OT Vehlefanz sowie hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Gemeinde Oberkrämer im OT Vehlefanz südlich des Schäferweges, westlich der Bahnlinie Berlin-Schönholz-Kremmen. Es umfasst das Flurstück 105, Flur 9, Gemarkung Vehlefanz, mit einer Größe von 4,137 ha.
Die Planunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 gemäß § 3 (2) Satz 1 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet veröffentlicht.
Gemeinde Oberkrämer Planungsbüro Ludewig
Bauleitplanung Email: ludewig@planungsbueroludewig.de
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Email: tanja.kuhnert@oberkraemer.de