Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ringstraße Nord“, Ortsteil Krummensee
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt WerneuchenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 07.01.2025 den Beschluss zur Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ringstraße Nord“, Planstand 10/2024 gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes beinhaltet folgende Planungsziele:
1. Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung eines Wohngebäudes durch die Änderung der Gebietsart von Mischgebiet nach § 6 BauNVO zu Allgemeinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO.
2. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um 5 m in Richtung Süden/zur Ringstraße.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst nördlich der Ringstraße folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Krummensee: 19 teilweise, 100 teilweise, 101, 102, 103 teilweise, 129, 130, 131 teilweise, 132 teilweise, 133, 134, 140 und 141 teilweise.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ringstraße Nord“, Planstand 10/2024 bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.01.2025 bis zum 21.02.2025 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
– https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/oeffentlichkeitsbeteiligung/
– https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Ergänzend werden die Planunterlagen im o. g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Werneuchen im Eingangsbereich / Foyer, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt: montags bis donnerstags 9 Uhr bis 16 Uhr und freitags 9 Uhr bis 12 Uhr. Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 033398-81631 (Herr Günther) und Fr. Hupfer (Tel. 033398-81634) oder per E-Mail an guenther@werneuchen.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Beteiligungsfrist Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen können elektronisch per Mail an guenther@werneuchen.de oder auf der Internetseite https://bb. beteiligung.diplanung.de/ übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Absatz 2 BauGB über die öffentliche Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Boris Winker
W.O.W. Kommunalberatung und Projektbegleitung GmbH
Louis-Braille-Str. 1
16321 Bernau bei Berlin
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