Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 40 "Solarpark Horst" der Stadt Schönewalde
Schönewalde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Stadt SchönewaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde beschließt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Solarpark Horst“ der Stadt Schönewalde (Stand 31.01.2025), billigt die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag und bestimmt, die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden zu verwenden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Schönewalde sowie im Planungsportal Brandenburg einzustellen und zeitgleich zusätzlich in den Amtsräumen der Verwaltung der Stadt Schönewalde zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Information über die Einstellung im Internet sowie die öffentliche Auslage im Amtsblatt der Stadt Schönewalde, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, ortsüblich bekannt zu machen.
Stadt Schönewalde, Bauamt, Frau Künstler, Tel. 035362/743332 oder Mail: planung@schoenewalde.de