Bebauungsplan Ruhlsdorf Nr. 03 "Solarpark Ruhlsdorf"

Nuthe-Urstromtal

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 39 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ beschlossen. Die Firmen Proseed Energy GmbH aus Mittenwalde und MNp Solar 19 GmbH & Co. KG & MNp Solar 34 GmbH & Co. KG aus Hamburg werden den Bebauungsplan in Zusammenarbeit aufstellen und eine Plangrundlage für die Errichtung eines Solarparks schaffen.

Der Bebauungsplan Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Fläche ist im neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt.

Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit den erforderlichen Erschließungsanlagen zu schaffen. Da es sich dabei um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt und somit ein Planungserfordernis abgeleitet werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf der landwirtschaftlichen Fläche südlich des Mastenweges errichtet und betrieben werden.

Geltungsbereich der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Ruhlsdorf (Flur 4) und umfasst eine Fläche von ca. 67,6 ha. Die nördliche Grenze bildet der Mastenweg, östlich wird der Geltungsbereich vom Schlanenweg begrenzt, die südliche Grenze ist die B101 und im Westen begrenzt die örtlich vorhandene Windschutzhecke den Bebauungsplan.

Frau D. Schmidt, Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ beschlossen. Die Firmen Proseed Energy GmbH aus Mittenwalde und MNp Solar 19 GmbH & Co. KG & MNp Solar 34 GmbH & Co. KG aus Hamburg werden den Bebauungsplan in Zusammenarbeit aufstellen und eine Plangrundlage für die Errichtung eines Solarparks schaffen.

Der Bebauungsplan Ruhlsdorf Nr. 03 „Solarpark Ruhlsdorf“ soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Fläche ist im neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal als Sondergebiet Photovoltaik dargestellt.

Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit den erforderlichen Erschließungsanlagen zu schaffen. Da es sich dabei um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt und somit ein Planungserfordernis abgeleitet werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll auf der landwirtschaftlichen Fläche südlich des Mastenweges errichtet und betrieben werden.

Geltungsbereich der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Ruhlsdorf (Flur 4) und umfasst eine Fläche von ca. 67,6 ha. Die nördliche Grenze bildet der Mastenweg, östlich wird der Geltungsbereich vom Schlanenweg begrenzt, die südliche Grenze ist die B101 und im Westen begrenzt die örtlich vorhandene Windschutzhecke den Bebauungsplan.

Frau D. Schmidt, Gemeinde Nuthe-Urstromtal

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