Bebauungsplan Nr. 141-11 "Entwicklungsbereich Krampnitz -Klinkerhöfe Mitte"

Potsdam

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 7 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt Potsdam

Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der denkmalgeschützten sogenannten Klinkerhöfe sowie der Festsetzung von Flächen für ergänzender Neubaupotenziale entsprechend der Masterplanung „Krampnitz – Nachverdichtung Klinkerhöfe“ Stand vom 26.09.2022. Der Bebauungsplan Nr. 141-11 stellt einen wesentlichen Baustein zur zielgerichteten und geordneten städtebaulichen Entwicklung des neuen Stadtquartiers Krampnitz mit Wohnen und untergeordneten gewerblichen Nutzungen beiderseits der Schwedischen Allee dar. Weiteres Ziel der Planung ist die Nachverdichtung zugunsten zusätzlichen bezahlbaren mietpreisgedämpften Wohnraums.

Mit seinen Festsetzungen trägt der Bebauungsplan Nr. 141-11 dazu bei, Ressourcen zu schonen sowie die entsprechenden Lebensgrundlagen gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauGB zu schützen und zu entwickeln. Der Bebauungsplan leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord / Mitte / Süd-Ost / Süd-West / Gesamtstädtische Planung

Herr Neurohr
Tel.: 0331-289 2570

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Nord / Mitte / Süd-Ost / Süd-West / Gesamtstädtische Planung
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Normen:

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften, sonstige technische Vorschriften
und/ oder das Farbspektrum können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
§ 4 Abs. 2 BauGB.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der denkmalgeschützten sogenannten Klinkerhöfe sowie der Festsetzung von Flächen für ergänzender Neubaupotenziale entsprechend der Masterplanung „Krampnitz – Nachverdichtung Klinkerhöfe“ Stand vom 26.09.2022. Der Bebauungsplan Nr. 141-11 stellt einen wesentlichen Baustein zur zielgerichteten und geordneten städtebaulichen Entwicklung des neuen Stadtquartiers Krampnitz mit Wohnen und untergeordneten gewerblichen Nutzungen beiderseits der Schwedischen Allee dar. Weiteres Ziel der Planung ist die Nachverdichtung zugunsten zusätzlichen bezahlbaren mietpreisgedämpften Wohnraums.

Mit seinen Festsetzungen trägt der Bebauungsplan Nr. 141-11 dazu bei, Ressourcen zu schonen sowie die entsprechenden Lebensgrundlagen gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauGB zu schützen und zu entwickeln. Der Bebauungsplan leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord / Mitte / Süd-Ost / Süd-West / Gesamtstädtische Planung

Herr Neurohr
Tel.: 0331-289 2570

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Nord / Mitte / Süd-Ost / Süd-West / Gesamtstädtische Planung
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Normen:

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften, sonstige technische Vorschriften
und/ oder das Farbspektrum können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

6. SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT

8. SCHUTZGUT KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER

9. STÄDTEBAU UND VERKEHR

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.

    Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

    Ortsbezug der Stellungnahme

    Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

    Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

    Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
    Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
    Nachname:
    Straße:
    Hausnr.:
    PLZ:
    Ort:

    Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

    Meine Stellungnahme: