Bebauungsplan "Mischgebiet Ernst-Thälmann-Straße", Gemeinde Neuhardenberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet Ernst-Thälmann-Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die mit dem Bauleitplan verfolgte Zielstellung ist die Entwicklung eines Dörflichen Wohngebietes nördlich und südlich der Ernst-Thälmann-Straße. Ziel ist es, Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen harmonisch zu integrieren, um eine nachhaltige und lebenswerte Umgebung zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 3,7 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Dieser erstreckt sich auf die Flurstücke 78 (tlw.), 79 (tlw.), 201 (tlw.), 202, 203, 204, 205, 206, 221, 222, 230, 231 (tlw.) und 232 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Neuhardenberg.
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Cornelia Schulz
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