Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Görike – Mühlenstücke“
Gumtow
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeindeverwaltung GumtowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Gumtow hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Görike – Mühlenstücke“ mit Beschluss-Vorlage-Nr. 24/2025 gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Görike - Mühlenstücke“ der Gemeinde Gumtow ist es durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „SO-Agri-PV“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage (Agri-PV FFA) als Solarpark mit einer Fläche von ca. 33,09 ha zur Erzeugung von elektrischer Energie/Nutzung aus Sonnenenergie und gleichzeitig zwischen den Modulreihen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen und zu sichern.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Görike - Mühlenstücke“ umfasst teilweise die Flurstücke 14, 15, 16, 17 sowie 18 der Flur 5 in der Gemarkung Görike. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Görike und östlich der Ortslage Söllenthin. Die genaue Lage und Abgrenzung der Vorhabenfläche ist dem beigefügtem Kartenausschnitt zu entnehmen.
Marko Hengstmann