13. Änderung des Flächennutzgsplans der Stadt Finsterwalde
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Stadt Finsterwalde
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in der Sitzung am 26.02.2025 den Planentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Finsterwalde für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ in der Fassung vom August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.
Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Finsterwalde stellt die Fläche des im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des Entwicklungsgebotes wird die Änderung der Darstellung in ein sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ erforderlich.
Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 49 ha.
k.A.
Stadtverwaltung Finsterwalde
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
Susan Schüler
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