13. Änderung des Flächennutzgsplans der Stadt Finsterwalde

Finsterwalde

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Finsterwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in der Sitzung am 26.02.2025 den Planentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Finsterwalde für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ in der Fassung vom August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.

Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Finsterwalde stellt die Fläche des im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des Entwicklungsgebotes wird die Änderung der Darstellung in ein sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ erforderlich.

Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 49 ha.

k.A.

Stadtverwaltung Finsterwalde

Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

Susan Schüler

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

Tel.: 03531 783 900

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