13. Änderung des Flächennutzgsplans der Stadt Finsterwalde
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Stadt FinsterwaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat am 26.02.2025 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Finsterwalde in der Fassung August 2024 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025.
Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich. Der überarbeitete 2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung Mai 2026 wird daher gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage im Grenzgebiet der Gemarkung Finsterwalde/Grünewalde (Lauchhammer)“ durchgeführt. Ziel der Planung ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ und damit die Herstellung der Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung.
Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich im südlichen Teil des Stadtgebietes Finsterwalde im Grenzbereich zur Gemarkung Grünewalde (Stadt Lauchhammer). Der Änderungsbereich umfasst das Flurstück 139 sowie Teilflächen des Flurstücks 142 der Flur 54 in der Gemarkung Finsterwalde mit einer Gesamtgröße von rund 50,1 ha.
Stadtverwaltung Finsterwalde
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
Ute Herrmann, SB Stadtplanung
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