2. Entwurfes zum Bebauungsplan „Solarpark Bad Liebenwerda Nord" der Stadt Bad Liebenwerda / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Bad Liebenwerda

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.12.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans „Solarpark Bad Liebenwerda Nord" der Stadt Bad Liebenwerda, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Oktober 2024, gebilligt.

Diese Entwurfsunterlagen sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen lagen in der Zeit vom 04.03.2025 bis 04.04.2025 öffentlich aus.

Nach dieser öffentlichen Auslegung wurde der Entwurf geändert. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 2. Entwurf, Fassung April 2025, dar.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für einen Solarpark. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft die Flurstücke 2 und Teilflächen aus 1 und 413, Flur 20, Gemarkung Bad Liebenwerda. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Katharina Schmidtke

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