Bebauungsplan "Innovation Campus"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OderDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Innovation Campus“ beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung dient der verbindlichen Sicherung (Festsetzung) eines Baugebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandortes innerhalb des Stadtgebietes, der durch die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuartiger, kreativer und zukunftsorientierter Ideen, Prozesse und Produkte geprägt sein soll (Innovation Campus). Dazu ist es geplant, innerhalb des Geltungsbereiches ein räumlich möglichst umfassendes und zusammenhängendes Baugebiet verbindlich zu sichern, um flexibel auf künftige Nutzungsansprüche reagieren zu können. Dabei sollen die bestehenden Waldflächen berücksichtigt und grundsätzlich erhalten werden. Im künftigen Baugebiet sollen vorwiegend forschungs- und technologieorientierte Gewerbebetriebe allgemein zulässig sein, zugehörige Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Ingenieur- und Laborbetriebe sowie bauliche Anlagen, die einen zeitlich und oft räumlich oder sachlich begrenzten Testraum bereitstellen, in dem innovative Technologien oder Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen erprobt werden (z B. Reallabor).
Geltungsbereich
Stadträumlich liegt das Plangebiet nordöstlich der Kernstadt von Schwedt/Oder und ist Bestandteil des Siedlungsbereiches „Kuhheide“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 9,7 ha und wird begrenzt:
im Norden und Osten durch das Betriebsgrundstück der LEIPA Georg Leinfelder GmbH,
im Süden durch bewaldete Flächen und eine Parkplatzanlage und
im Westen durch die Straße Kuhheide.
Die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet und die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Planung sind den Darstellungen der Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Beteiligung
Sie haben die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 07. Juli 2026 bis einschließlich 07. August 2026
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Kati Hübbe
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