Förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung Möllendorfer Weg III im Ortsteil Behrensdorf, Gemeinde Rietz-Neuendorf

Rietz-Neuendorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ (Beschluss-Nr. B-0583/2025) beschlossen. In der Gemeindevertretersitzung am 25.11.2025 wurde mit Beschluss-Nr. B-0612/2025 der vorliegende Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel der Planung soll die Einbeziehung einer Teilfläche des Flurstückes 9 der Flur 1 in der Gemarkung Behrensdorf in den Innenbereich gemäß §34 BauGB sein, um diese dann mit einem Wohnhaus sowie Nebenanlagen zu bebauen. Die Gesamtfläche des Plangebietes liegt bei rd. 6.090 m² wovon jedoch 2.831 m² für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als nicht bebaubar in Abzug gebracht werden und für Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die bebaubare Fläche ist auf das Baufenster gemäß Planzeichnung beschränkt und weist eine Größe von ca. 515 m² auf.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ (Beschluss-Nr. B-0583/2025) beschlossen. In der Gemeindevertretersitzung am 25.11.2025 wurde mit Beschluss-Nr. B-0612/2025 der vorliegende Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel der Planung soll die Einbeziehung einer Teilfläche des Flurstückes 9 der Flur 1 in der Gemarkung Behrensdorf in den Innenbereich gemäß §34 BauGB sein, um diese dann mit einem Wohnhaus sowie Nebenanlagen zu bebauen. Die Gesamtfläche des Plangebietes liegt bei rd. 6.090 m² wovon jedoch 2.831 m² für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft als nicht bebaubar in Abzug gebracht werden und für Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die bebaubare Fläche ist auf das Baufenster gemäß Planzeichnung beschränkt und weist eine Größe von ca. 515 m² auf.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

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