Erneute förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung Möllendorfer Weg III im Ortsteil Behrensdorf, Gemeinde Rietz-Neuendorf
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 mit der Beschlussvorlage B-0583/2025 die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für eine Fläche auf den Flurstücken 322 (teilweise) und 323 (ehemals Flurstück 9) der Flur 1 in der Gemarkung Behrensdorf beschlossen.
Mit Beschluss Nr. B-0612/2025 vom 25.11.2025 wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf (Stand: 21.10.2025) beschlossen. Im Zeitraum vom 05.01.2026 bis 05.02.2026 wurden die Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Im Ergebnis der Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf (Stand: 21.10.2025) geändert und ergänzt, wobei die Grundzüge der Planung von diesen Änderungen und Ergänzungen nicht berührt werden. Die Änderungen und Ergänzungen umfassen die Festsetzung zur Größe und Lage der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen nach § 9 Abs. 2 BauGB sowie die Festsetzungen zur Planung, zu Nutzungsregelungen, zu Maßnahmen und zu Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 20 und 25 BauGB.
Mit Beschluss Nr. B-0644/2026 vom 28.04.2026 wurde die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf (Stand: 27.03.2026) beschlossen.
Der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf mit Begründung (Stand 27.03.2026) wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB veröffentlicht und zur Einsichtnahme bereitgestellt. Bestandteil der Begründung ist der Landschaftsplanerische Fachbeitrag mit den umweltbezogenen Informationen und die Relevanzprüfung für den Geltungsbereich der Satzung.
Da die Grundzüge der Planung im geänderten Entwurf beibehalten werden, wird die Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben. Daher wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist nach § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt. Die Veröffentlichung findet
vom 18.05.2026 bis zum 05.06.2026 statt.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Ergänzungssatzung Möllendorfer Weg III Behrensdorf“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.bb.beiteiligung.diplanung.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 18.05.2026 bis zum 05.06.2026 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
Mo 09:00 bis 12:00 (nach vorheriger Ankündigung)
Di 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
Mi 09:00 bis 12:00 (nach vorheriger Ankündigung)
Do 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00
Fr 09:00 bis 12:00
im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf. de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf aufgefordert.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de