Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erneuerbare Energien zur Versorgung des Grünen Gewerbegebietes" Teil A, Gemeinde Gramzow

Gramzow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 16 Tage  

Institution

Amt Gramzow

Die Gemeinden Gramzow und Uckerfelde planen gemeinsam die Entwicklung eines grünen Gewerbegebietes.

Das Konzept „Grünes Gewerbe“ beinhaltet insbesondere ein Versorgungskonzept mit erneuerbaren Energien – Errichtung und Nutzung von versorgenden Anlagen auf dem Gemeindegebiet und Integration dieser Anlagen in ein Genossenschaftsmodell, die die Versorgung des Gewerbegebietes mit „grünem“ Strom und Wärme im Rahmen der Erzeugungskapazitäten sicherstellen sollen.

Hierfür sollen in der Gemeinde Gramzow Flächen als Sondergebiet „Erneuerbare Energien zur Versorgung des Grünen Gewerbegebietes“ (SO EE) und unter zentraler Festsetzung des vorstehenden bedarfsgesteuerten Versorgungsgedankens entwickelt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich süd-östlich der Bundesautobahn BAB11. Er wird im Nordwesten durch die BAB11 begrenzt. Im Westen verläuft die Verbindungsstraße zwischen Blankenburg und Koboltenhof (K7315), im Süden der Feldweg zwischen Koboltenhof und Karlshof/Gramzow. Teile des Geltungsbereiches werden im Osten vom Vorranggebiet VR WEN 16-Hohengüstow überlagert. Das Vorranggebiet ist bereits überwiegend mit Windkraftanlagen bebaut und liegt zu wesentlichen Teilen nördlich und östlich des Geltungsbereiches.

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt insgesamt ca. 67 ha, wobei hiervon ca. 7,1 ha auf Biotopstrukturen entfallen. Eine Überbauung der Biotopstrukturen wird ausgeschlossen.

Aufgrund der Größe und des Zuschnitts der Flurstücke werden Teile des Geltungsbereichs nicht für die Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windkraftanlage genutzt und weiter als Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, insgesamt ca. 32 ha. Ein halber Hektar wird zur Errichtung einer Windkraftanlage benötigt, die restliche Fläche wird der Nutzung als Freiflächensolaranlage zugeführt.

Der Geltungsbereich liegt zum Teil im Gebiet des Bodenneuordnungsverfahrens Randowtal-Bruch und angrenzende Gemeinden. Neben einer Bereinigung der Flure und Flurstücke wird im Rahmen des Verfahrens auch eine Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen Gramzow und Hohengüstow erfolgen.

Amt Gramzow

Ordnungs- und Planungsamt

Frau Lemmer

Poststraße 25

17291 Gramzow

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