Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neulewin I“ der Gemeinde Neulewin

Neulewin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Amt Barnim-Oderbruch

Mit Beschluss vom 03.07.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1" beschlossen. Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Freienwalder Str. 48
16269 Wriezen

Mit Beschluss vom 03.07.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1" beschlossen. Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Freienwalder Str. 48
16269 Wriezen

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