Frühzeitige Unterrichtung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarfeld Hetzdorf“ der Gemeinde Uckerland
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde UckerlandDie Gemeinde Uckerland möchte mit der vorliegenden Bauleitplanung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, durch den Ausbau der Solarenergie beitragen. Dafür möchte die Gemeinde Uckerland Flächen für die Solarenergienutzung städtebaulich ordnen.
Mit der vorliegenden Planung sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung mit rechtsverbindlichen Festsetzungen geschaffen werden.
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