Entwurf und öffentliche Auslegung des Landschaftsplans der Stadt Storkow (Mark)

Wendisch Rietz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 45 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Storkow (Mark) Hauptamt

Verfahrensgang:

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 24. Februar 2022 die Neuaufstellung eines gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht für die Stadt Storkow (Mark), der die bisher wirksamen Flächennutzungspläne der Kernstadt Storkow auf dem Jahr 1997 und der früheren Gemeinde Limsdorf ersetzen und für die bisher nicht geplanten Ortsteile des Stadtgebietes ergänzen soll (BV/385/2022). Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Erstellung eines Landschaftsplanes gefasst.

Am 05. November 2024 erfolgte der Beschluss über den Vorentwurf und die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark).

Aus der Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen der Öffentlichkeit erfolgte die Ausarbeitung des Entwurfs zur förmlichen Beteiligung in dem die Stellungnahmen einflossen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes bezieht alle Flure und Flurstücke der Gemarkung Storkow sowie der dazu gehörigen Ortsteile ein.

Ziel der Planung:

Derzeit verfügt die Gesamtstadt über keinen Landschaftsplan. Im Wesentlichen zielt das Vorhaben darauf ab, die gesamtstädtische Entwicklung besser zu steuern und die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan sowie aus dem Landschaftsplan zu entwickeln.

Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

Verfahrensgang:

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 24. Februar 2022 die Neuaufstellung eines gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht für die Stadt Storkow (Mark), der die bisher wirksamen Flächennutzungspläne der Kernstadt Storkow auf dem Jahr 1997 und der früheren Gemeinde Limsdorf ersetzen und für die bisher nicht geplanten Ortsteile des Stadtgebietes ergänzen soll (BV/385/2022). Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Erstellung eines Landschaftsplanes gefasst.

Am 05. November 2024 erfolgte der Beschluss über den Vorentwurf und die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark).

Aus der Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen der Öffentlichkeit erfolgte die Ausarbeitung des Entwurfs zur förmlichen Beteiligung in dem die Stellungnahmen einflossen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes bezieht alle Flure und Flurstücke der Gemarkung Storkow sowie der dazu gehörigen Ortsteile ein.

Ziel der Planung:

Derzeit verfügt die Gesamtstadt über keinen Landschaftsplan. Im Wesentlichen zielt das Vorhaben darauf ab, die gesamtstädtische Entwicklung besser zu steuern und die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan sowie aus dem Landschaftsplan zu entwickeln.

Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: