Entwurf und öffentliche Auslegung des Landschaftsplans der Stadt Storkow (Mark)
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtVerfahrensgang:
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 24. Februar 2022 die Neuaufstellung eines gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht für die Stadt Storkow (Mark), der die bisher wirksamen Flächennutzungspläne der Kernstadt Storkow auf dem Jahr 1997 und der früheren Gemeinde Limsdorf ersetzen und für die bisher nicht geplanten Ortsteile des Stadtgebietes ergänzen soll (BV/385/2022). Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Erstellung eines Landschaftsplanes gefasst.
Am 05. November 2024 erfolgte der Beschluss über den Vorentwurf und die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Landschaftsplan der Stadt Storkow (Mark).
Aus der Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen der Öffentlichkeit erfolgte die Ausarbeitung des Entwurfs zur förmlichen Beteiligung in dem die Stellungnahmen einflossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes bezieht alle Flure und Flurstücke der Gemarkung Storkow sowie der dazu gehörigen Ortsteile ein.
Ziel der Planung:
Derzeit verfügt die Gesamtstadt über keinen Landschaftsplan. Im Wesentlichen zielt das Vorhaben darauf ab, die gesamtstädtische Entwicklung besser zu steuern und die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan sowie aus dem Landschaftsplan zu entwickeln.
Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)