Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans 04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straße“ im Ortsteil Selchow in der Gemeinde Schönefeld
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchönefeldDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 01.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straße“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straße“ umfasst eine Fläche von etwa 13,5 ha. Er besteht in der Gemarkung Selchow aus:
- Flur 2, 146 und teilweise Flurstück 148,
- Flur 5, 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143.
Ziel der Planung:
Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung der temporär für Messezwecke genutzten Stellplatzflächen für Besucher und der notwendigen Lkw für die Messelogistik. Damit soll die bislang über zeitlich begrenzte Baugenehmigungen zulässige Nutzung in dauerhaftes Bauplanungsrecht überführt werden.
Beteiligung:
Öffentlich ausgelegt werden und unter dem unten angegebenen Link verfügbar sind der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich seiner Begründung sowie der Umweltbericht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit
vom 17.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026
zu den folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht.
Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mo-bilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ und im zentralen Landesportal des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung der Öffentlichkeit (https://planungsportal.brandenburg.de) abgerufen und eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Herr Zappe (bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de)