Beteiligung des Bebauungsplans 04/25 „Messeparkplatz Straße am Torfbusch / LPG-Straße“, Ortsteil Selchow der Gemeinde Schönefeld

Schönefeld

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Schönefeld hat in ihrer Sitzung vom 01.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straßeʺ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/25 „Messeparkplatz Straße am Torfbusch / LPG-Straße“ umfasst eine Fläche von etwa 14,1 ha. Er besteht in der Gemarkung Selchow aus: Flur 2: 146 und teilweise Flurstück 148, Flur 5: 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143.
Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung der temporär für Messezwecke genutzten Stellplatzflächen für Besucher und der notwendigen Lkw für die Messelogistik. Damit soll die bislang über zeitlich begrenzte Baugenehmigungen zulässige Nutzung in dauerhaftes Bauplanungsrecht überführt werden.

Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden.

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Herr Zappe (bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de)

Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:

Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Schönefeld hat in ihrer Sitzung vom 01.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straßeʺ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/25 „Messeparkplatz Straße am Torfbusch / LPG-Straße“ umfasst eine Fläche von etwa 14,1 ha. Er besteht in der Gemarkung Selchow aus: Flur 2: 146 und teilweise Flurstück 148, Flur 5: 137, 138, 139, 141, und 142 sowie jeweils teilweise Flurstücke 48, 140, 143.
Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung der temporär für Messezwecke genutzten Stellplatzflächen für Besucher und der notwendigen Lkw für die Messelogistik. Damit soll die bislang über zeitlich begrenzte Baugenehmigungen zulässige Nutzung in dauerhaftes Bauplanungsrecht überführt werden.

Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 zu den folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, im Erdgeschoss, in 12529 Schönefeld für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können zudem unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren/ abgerufen und eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden.

Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Herr Zappe (bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de)

Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax, über das Planungsportal – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:

Gemeinde Schönefeld - Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 - 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

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Umweltrelevante Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung

Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz

Durch die Planung werden die Klima- und Umweltbelange nur in begrenztem Umfang berührt. Das festgesetzte Sondergebiet dient der temporären Nutzung als Stellplatzanlage und wird lediglich während weniger Wochen im Jahr genutzt. Die Verkehrs- und Stellplatzflächen werden überwiegend als geschotterte Flächen hergestellt; Versiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang in den funktional erforderlichen Bereichen. Dadurch bleiben die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Versickerungsfähigkeit weitgehend erhalten.

Zudem wurde der ursprünglich genutzte Bereich der Stellplatzanlage gegenüber dem bisherigen Bestand deutlich reduziert, wodurch Eingriffe in Natur und Landschaft verringert werden. Trotz der Lage im Außenbereich führt die Planung daher insgesamt nur zu vergleichsweise geringen zusätzlichen Auswirkungen auf Klima, Boden, Wasserhaushalt und Landschaftsbild.

Umwelt-Schutzgut / Informationen dazu in Schlagworten

Der Mensch und seine Gesundheit 

Auswirkungen durch Lärmemissionen, Schadstoffe durch den Kfz-Verkehr, Aussagen zu Lichtemissionen, Erschütterungen, Wärmestrahlung sowie Erholungsnutzung.

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald

Erfassung und Wirkungsprognose bzgl. Biotope, Betroffen-heit von Fauna und Avifauna, Habitatverluste, keine Schutzgebiete betroffen, Ausgleich- und Kompensation des baulichen Eingriffs bezgl. Offenlandbereiche und Gehölzstruktu-ren, Neupflanzung von Gehölzen.

Fläche und Boden

Aussagen zur Versiegelung durch bauliche Anlagen, Eingriffs-Ausgleichs-Konzept, Kompensation der zusätzlichen Versiegelung, Entwässerungskonzept, Auswirkung auf das Oberflächen- und Grundwasser.

Gewässer, Grundwasser

Sammlung und Verbringung von Niederschlagswasser. Keine Betroffenheit von Oberflächenwasser.

Luft und Klima

Auswirkung auf das Mikroklima und die Lufthygiene durch Nutzungsintensivierung, Entfall von Freilandflächen und Emissionen durch Baufahrzeuge sowie Kfz-Verkehr.

Landschaft

Bedeutung für das Landschaftsbild, Einbindung in das Land-schaftsbild, geringe Empfindlichkeit des Schutzguts.

Kultur und sonst. Sachgüter

Keine Auswirkungen.

Wirkungsgefüge, Sonstiges

Keine relevanten sich gegenseitig bedingende Interaktion zwischen den Umweltbelangen erkennbar. Keine erhöhte Anfälligkeit für schwere (umweltbedingte) Unfälle oder Katastrophen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
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