Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt LudwigsfeldeDie Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 24. September 2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 „An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium“ der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, im beschleunigten Verfahren nach den Vorgaben des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB verzichtet.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "An der Eichspitze Süd – Städtebauliche Neuordnung des SO-Gebietes Krematorium" der Stadt Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen, ist die Absicht der Umwandlung einer bereits durch den Bebauungsplan Nr. 45 „An der Eichspitze Süd“ der Stadt Ludwigsfelde, OT Genshagen, festgesetzten Sondergebietsfläche „Krematorium“ in eine gewerbliche Baufläche. Vor allem im Zusammenhang mit der vonseiten der Stadt Ludwigsfelde geplanten Entwicklung der westlich der Landesstraße L 793 befindlichen Fläche als Technologiezentrum mit dem Fokus auf grüne Mobilität, Forschung usw. soll nunmehr eine Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich der aktuellen Sonderbaufläche erfolgen.
Herr Eduard Kugel
Tel.: 03378827227
E-Mail: eduard.kugel@ludwigsfelde.de
Stadt Ludwigsfelde
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
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