Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Innovationsstandortes, der insbesondere Wissenschaft, Spitzenforschung und gewerbliche Anwendung miteinander verbindet. Die räumliche Nähe zum Telegrafenberg und zum künftig geplanten Universitätsstandort am Brauhausberg unterstützen dieses Ziel deutlich.
Neben gewerblichen und technologieorientierten Nutzungen sollen künftig insbesondere Flächen für Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung im Rahmen von Sondergebieten ermöglicht werden.
Darüber hinaus soll das Plangebiet einen Beitrag zur nutzungsstrukturellen Ergänzung des geplanten Universitätsstandorts am Brauhausberg sowie der umliegenden Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen leisten. Zudem soll untergeordnet die Möglichkeit einer Schulnutzung sowie der Schaffung von Wohnraum, z.B. für Studierende sowie für Beschäftigte der benachbarten Einrichtungen, eröffnet werden (max. 20% der Geschossfläche des Gesamtgebiets). Zur Umsetzung dieser angestrebten Nutzungsmischung aus Wissenschaft, Forschung, Gewerbe, Wohnen und ergänzenden Nutzungen ist die Festsetzung Urbaner Gebiete vorgesehen, die entlang der Haupterschließung des Gebiets angeordnet sind.
Mit der Neuaufstellung beziehungsweise Weiterentwicklung der Planung soll ein städtebaulich integrierter Standort entstehen, der die bestehenden wissenschaftlichen und gewerblichen Strukturen aufgreift, räumliche und funktionale Synergien zwischen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Wohnen ermöglicht und zugleich die übergeordneten Entwicklungsziele für den Bereich des neuen Universitätsstandortes am Brauhausberg unterstützt.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereiche Stadtraum Süd-West
Bebauungsplanentwurf
Frau Hain
Tel.: 0331 289 3215
E-Mail: stadtraum-sued-west@rathaus.potsdam.de
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Süd-West
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, mittlerer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz X BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.