Bebauungsplan Nr. P 51 "Spiel- und Freizeitareal Priort"

Priort

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Wustermark

Die zentral im Ortsteil Priort der Gemeinde Wustermark gelegene Freifläche wird als Spiel-, Sport-, Fest- und Feuerwehrübungsplatz genutzt. Aus dem Ortsteil heraus gibt es Wünsche, diesen Standort weiter zu qualifizieren. Dabei soll die Nutzbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert und insbesondere der Spielbereich erweitert und zu einem attraktiven, möglichst naturnahen Ort entwickelt werden. Bewegung als Teil der Gesundheitsförderung steht im Vordergrund. Darüber hinaus soll ein Ort entstehen, an dem Jung und Alt zusammenkommen können und das generationsübergreifende Miteinander gefördert wird. Menschen jeden Lebensalters sollen sich dort begegnen, austauschen und sich bewegen können.

Der Spiel- und Sportplatz ist kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Auch eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) scheidet auf Grund des Umfangs und der Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung sowie des Waldes aus. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Spiel-, Sport-, und Freizeitfläche im Ortsteil Priort.

Gemeinde Wustermark

Frau A. Hofmann

Hoppenrader Allee 1

14641 Wustermark

Tel.: 033234/73-243

gemeindeentwicklung@wustermark.de

Die zentral im Ortsteil Priort der Gemeinde Wustermark gelegene Freifläche wird als Spiel-, Sport-, Fest- und Feuerwehrübungsplatz genutzt. Aus dem Ortsteil heraus gibt es Wünsche, diesen Standort weiter zu qualifizieren. Dabei soll die Nutzbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger verbessert und insbesondere der Spielbereich erweitert und zu einem attraktiven, möglichst naturnahen Ort entwickelt werden. Bewegung als Teil der Gesundheitsförderung steht im Vordergrund. Darüber hinaus soll ein Ort entstehen, an dem Jung und Alt zusammenkommen können und das generationsübergreifende Miteinander gefördert wird. Menschen jeden Lebensalters sollen sich dort begegnen, austauschen und sich bewegen können.

Der Spiel- und Sportplatz ist kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Auch eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) scheidet auf Grund des Umfangs und der Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung sowie des Waldes aus. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Spiel-, Sport-, und Freizeitfläche im Ortsteil Priort.

Gemeinde Wustermark

Frau A. Hofmann

Hoppenrader Allee 1

14641 Wustermark

Tel.: 033234/73-243

gemeindeentwicklung@wustermark.de