9. Änderung Flächennutzungsplan
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadt Kyritz stellt derzeit den Bebauungsplan "Solarpark Mechow Südwest" im zweistufigen Verfahren auf. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz. Der Änderungsbereich der 9. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Mechow Südwest“ erforderlich. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ entgegen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht, gebilligt. Auch die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft. Die Zwischenabwägung wurde gebilligt. Des Weiteren wurde beschlossen, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der vorgesehene „Solarpark Mechow Südwest“ liegt in der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich östlich der B 5, nördlich der Ortslage Rehfeld, südwestlich von Mechow und südlich der Ortslage Demerthin (Gemeinde Gumtow). Er befindet sich nördlich des Königsfließes.
Ziel des Bebauungsplanes „Solarpark Mechow Südwest“ ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flurstücke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik), festgesetzt werden.
Stadt Kyritz
Amt für Stadtentwicklung und Bauen
SG Stadtentwicklung, Liegenschaften, Wirtschaftsförderung
Herr Jens Eggert
Tel.: 033971 85 268
E-mail: bauamt@kyritz.de
Marktplatz 1
16866 Kyritz