Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBP) "Agri-Photovoltaikanlage Danewitz", Stadt Biesenthal

Biesenthal

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 43 Tage  

durchführende Organisation

Amt Biesenthal-Barnim

Der Stadt Biesenthal liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage vor. Die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Energiegewinnung durch Photovoltaik auf derselben Fläche ermöglicht eine effiziente Flächennutzung und begegnet somit der zunehmenden Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Durch diese doppelte Nutzung wird sowohl der Flächenbedarf für landwirtschaftliche Produktion gesichert als auch zur Energiewende beigetragen. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach BauGB nicht gegeben sind, ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. 

Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-PV“ sowie Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Umgebung sowie zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.

Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften

A. Nerlich

bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459983 vereinbart werden.

Austausch der Planunterlage "Relevanzprüfung" unter der Kategorie Artenschutz

Die Datei „Anl_6-2_Danewitz_PV_AFB_Anhang_1_Relevanzprüfung_2025-08-01.pdf“ wurde ausgetauscht, da in der vorherigen Version ein falsches Datum angegeben war (alt: 13.06.2025, neu: 01.08.2025). Der inhaltliche Umfang der Datei blieb unverändert; es wurde ausschließlich das Datum korrigiert.

Der Stadt Biesenthal liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage vor. Die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Energiegewinnung durch Photovoltaik auf derselben Fläche ermöglicht eine effiziente Flächennutzung und begegnet somit der zunehmenden Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Durch diese doppelte Nutzung wird sowohl der Flächenbedarf für landwirtschaftliche Produktion gesichert als auch zur Energiewende beigetragen. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach BauGB nicht gegeben sind, ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen. 

Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-PV“ sowie Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Umgebung sowie zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.

Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften

A. Nerlich

bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459983 vereinbart werden.

Austausch der Planunterlage "Relevanzprüfung" unter der Kategorie Artenschutz

Die Datei „Anl_6-2_Danewitz_PV_AFB_Anhang_1_Relevanzprüfung_2025-08-01.pdf“ wurde ausgetauscht, da in der vorherigen Version ein falsches Datum angegeben war (alt: 13.06.2025, neu: 01.08.2025). Der inhaltliche Umfang der Datei blieb unverändert; es wurde ausschließlich das Datum korrigiert.

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XPLANUNG - Entwurf Planzeichnung

Zusätzlich zur maßgeblichen Planzeichnung im PDF-Format wird eine XPlanung‑Datei (GML) bereitgestellt. Diese dient ausschließlich zur freiwilligen Nutzung, z. B. zur georeferenzierten Einbettung in Fachsystemen von Trägern öffentlicher Belange.
Für das Verfahren verbindlich ist ausschließlich die Planzeichnung in der bereitgestellten PDF‑Version.

Artenschutzgutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Bekanntmachung 3 (2)

Die maßgebliche ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Amtes Biesenthal‑Barnim am 28.03.2026. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB ist für den Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 vorgesehen. Die Frist beginnt erst mit der ortsüblichen Bekanntmachung; dieser Hinweis dient ausschließlich der frühzeitigen Information zur vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
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Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

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