Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBP) "Agri-Photovoltaikanlage Danewitz", Stadt Biesenthal
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDer Stadt Biesenthal liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage vor. Die Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung und Energiegewinnung durch Photovoltaik auf derselben Fläche ermöglicht eine effiziente Flächennutzung und begegnet somit der zunehmenden Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Durch diese doppelte Nutzung wird sowohl der Flächenbedarf für landwirtschaftliche Produktion gesichert als auch zur Energiewende beigetragen. Da die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach BauGB nicht gegeben sind, ist die Erstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen.
Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-PV“ sowie Flächen für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Einbindung der Anlagen in die Umgebung sowie zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.
Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften
A. Nerlich
bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Planzeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
Begründung (m. Umweltbericht)
Hinweis: Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB gebeten. Der Umweltbericht wird daher im weiteren Verfahren ausgearbeitet. Die wesentlichen Auswirkungen und Vermeidungsmaßnahmen sind in der Begründung (A) unter 7.4 aufgeführt.