Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbepark Drebkau"

Drebkau

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 7 Tage  

durchführende Organisation

Drebkau

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau" der Stadt Drebkau/ Drjowk

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/Drjowk hat in ihrer Sitzung am 12.02.2019 mit Beschlussnummer 06/2019 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Drebkau" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt 05/2019 am 02.03.2019 öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Gewerbegebietes an der Spremberger Straße im Ortsteil Drebkau/ Drjowk. Innerhalb des Plangebietes ist ein Baufeld für die Errichtung der mit dem Gewerbegebiet in Verbindung stehenden baulichen Anlagen vorgesehen. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Betonwerkes. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Hallen zur Verarbeitung und Lagerung von Bauteilen aus dem angrenzenden Betonwerk sowie zugehörige freie Lagerflächen. Weiterhin soll innerhalb des Plangebietes ein Verwaltungsgebäude errichtet werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Vorhaben geschaffen. Es wird ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Januar 2025 mit zugehöriger Begründung und Umweltbericht wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und beinhaltet folgende Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Drebkau:

101/2, 548/1, 548/2, 557/3, 558/1, 559/1, tlw. 898, tlw. 901, tlw. 976 und 1029.

Planungsbüro kollektiv stadtsucht GmbH

Stadt Drebkau/Drjowk, Bauamt, Frau Menzel-Neumann

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