Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 01/2026
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Anlass für die Planung ist die Sicherstellung einer angemessenen Ausstattung des Ortsteils Fahrland mit Grundschulplätzen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten der sog. Regenbogenschule beabsichtigt. Benötigt werden hierfür die baulichen Erweiterungen für mindestens einen weiteren Klassenzug bzw. ein weiteres Schulgebäude, eine Turnhalle, ein Hort und um erforderliche, ergänzende Außenanlagen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam weist im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnbauflächen und Landwirtschaftsflächen aus. Die Planungsziele des Bebauungsplans entsprechen den Zielen und Zwecken des Flächennutzungsplans.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Herr Preusche
Tel.: 0331-289 2535
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de
Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:
Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Einsichtnahme in DIN-Normen:
Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften
und können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link:
Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 01/2026
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link.