Bebauungsplan Nr. 167 "Schulstandort Ketziner Straße"

Potsdam

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 11 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt Potsdam

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Anlass für die Planung ist die Sicherstellung einer angemessenen Ausstattung des Ortsteils Fahrland mit Grundschulplätzen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten der sog. Regenbogenschule beabsichtigt. Benötigt werden hierfür die baulichen Erweiterungen für mindestens einen weiteren Klassenzug bzw. ein weiteres Schulgebäude, eine Turnhalle, ein Hort und um erforderliche, ergänzende Außenanlagen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam weist im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnbauflächen und Landwirtschaftsflächen aus. Die Planungsziele des Bebauungsplans entsprechen den Zielen und Zwecken des Flächennutzungsplans.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord

Herr Preusche
Tel.: 0331-289 2535

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Normen:

Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften
und können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Anlass für die Planung ist die Sicherstellung einer angemessenen Ausstattung des Ortsteils Fahrland mit Grundschulplätzen. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Kapazitäten der sog. Regenbogenschule beabsichtigt. Benötigt werden hierfür die baulichen Erweiterungen für mindestens einen weiteren Klassenzug bzw. ein weiteres Schulgebäude, eine Turnhalle, ein Hort und um erforderliche, ergänzende Außenanlagen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam weist im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnbauflächen und Landwirtschaftsflächen aus. Die Planungsziele des Bebauungsplans entsprechen den Zielen und Zwecken des Flächennutzungsplans.

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord

Herr Preusche
Tel.: 0331-289 2535

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme:

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben
genannten Zeitraums bei der Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Normen:

Die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstige technische Vorschriften
und können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung,
Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

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