Bebauungsplan Nr. 44 "Wohnbebauung an der Rüdersdorfer Straße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde RüdersdorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 12. öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 mit Beschluss Nr. 111/12/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Wohnbebauung an der Rüdersdorfer Straße“ in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Ortsteil Herzfelde, einschließlich Planzeichnung (Stand Dezember 2024) und Begründung (Stand Dezember 2024) gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 im Ortsteil Herzfelde umfasst das Flurstück 1419 der Flur 1, Gemarkung Herzfelde mit einer Gesamtfläche von ca. 20.775 qm.
Das Plangebiet befindet sich ca. 1,0 - 1,5 km vom Zentrum Herzfelde entfernt. Der Siedlungsbereich ist hinreichend in das örtliche und regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz eingebunden: Zur Bundesstraße B 1 sind es 800 – 1.000 m; zur Bundesautobahn (BAB) A10 sind es ca. 5 km. Es wird gegenüberliegend und östlich begrenzt von Wohnbebauung in der Rüdersdorfer Straße.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung an der Rüdersdorfer Straße“ wird das zum Rand des Ortsteils gewachsene Areal durch die geplante Bbebauung beidseitig der Rüdersdorfer Straße abgerundet.
Abteilung 1 Planen und Bauen
Bereich Planung, BauO, Liegenschaften, Grün
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
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